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Buckower FelderBebauungsplanverfahrenEinleitung des Bebauungsplanverfahrens2012 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Neukölln und dem Liegenschaftsfonds Berlin ein nichtoffener städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb ausgelobt.Der Siegerentwurf stammte von der Arbeitsgemeinschaft ANP - Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Kassel mit GTL Landschaftsarchitekten GbR, Kassel. Auf der Basis des städtebaulichen Rahmenplanes leitete das Bezirksamt Neukölln im März 2013 ein Bebauungsplanverfahren ein (Bebauungsplan 8-66 "Gerlinger Straße/Buckower Damm"). Im Juni/Juli 2013 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Absicht, das Gebiet zu bebauen stieß bei einem Teil der Anwohnerinnen und Anwohner auf Skepsis. Die wichtigsten Kritikpunkte waren die Sorge vor einer höheren Verkehrs- und Lärmbelastung, die mögliche negative Wertentwicklung der eigenen Immobilie sowie der Verlust des landschaftlichen Freiraumes. Ein Bürgerbegehren ab Mitte 2014 sollte die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) veranlassen, das Vorhaben erneut politisch zu diskutieren und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Das Bürgerbegehren wurde durch die Feststellung der Buckower Felder als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung durch den Senat von Berlin (Beschluss vom 03.02.2015, Pressemitteilung vom 03.02.2015) obsolet, da die Entscheidung über den Bebauungsplan nunmehr durch das Abgeordnetenhaus von Berlin erfolgt. Weitere Durchführung des BebauungsplanverfahrensDie Buckower Felder sind eine der wenigen zusammenhängenden unbebauten landeseigenen Flächen, die aufgrund ihrer Größe einen relevanten Beitrag zum dringend erforderlichen Wohnungsneubau in Berlin leisten können.Den Buckower Feldern kommt als landeseigene Fläche ein besonderes Gewicht zu, da die Baulandentwicklung dort durch das Land Berlin, auch unter dem Aspekt der sozial ausgewogenen Mischung, durchgeführt werden kann. Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Entsprechend hat der Senat am 03.02.2015 durch Beschluss für die Buckower Felder die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gemäß § 9 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch festgestellt. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeIn der Zeit vom 01.08. bis 06.09.2017 wurden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuchs die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Diese hatten die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, die in die weitere Bearbeitung eingeflossen ist.Beteiligung der Öffentlichkeit und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeIn der Zeit vom 02.01. bis 01.02.2019 konnten die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingesehen werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Diese wurden ausgewertet und flossen in die weitere Abwägung ein. Parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut beteiligt.FestsetzungAm 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt.Der Bebauungsplan 8-66 wurde am 07.08.2019 festgesetzt und ist am 20.08.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 508 im Heft Nr. 21 verkündet worden. |