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Blankenburger SüdenVorbereitende Untersuchungen![]() Bestandsaufnahme im Blankenburger Süden im November 2019; Foto: SenStadtWohn Ein neues Stadtquartier zu bauen ist eine bedeutsame, langfristige und komplexe Aufgabe, von der viele Menschen betroffen sind und bei der viele Akteur*innen zusammenwirken müssen. Um zu prüfen, ob und wie der Blankenburger Süden entwickelt werden kann und soll, werden deshalb zunächst von 2017 bis voraussichtlich 2021 Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Darunter fallen viele einzelne Untersuchungen zu Städtebau, Umwelt, Verkehr und sonstigen Themen wie etwa Energie oder Baugrund. Am Ende wird ein umfangreicher Bericht stehen, der die große Frage beantwortet, ob eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Realisierung des Blankenburger Südens sinnvoll ist. UntersuchungsgebietDas Gebiet, auf das sich die Vorbereitenden Untersuchungen beziehen, ist rund 430 ha groß. Es ist bis zu 4 km lang und 2,5 km breit.Damit ist es deutlich größer, als das neue Stadtquartier sein wird. Grund dafür ist, dass in den Vorbereitenden Untersuchungen auch Verknüpfungen zur Umgebung, insbesondere mögliche Streckenverläufe für die Straßenbahn und übergeordnete Straßen, thematisiert werden. Der Fokusraum für das neue Stadtquartier wurde im Laufe der Vorbereitenden Untersuchungen auf rund 150 ha innerhalb des Untersuchungsgebiets eingegrenzt. Der Fokusraum innerhalb des Untersuchungsgebiets umfasst:
Ablauf und InhalteGrob gliedern sich die Vorbereitenden Untersuchungen für den Blankenburger Süden in drei Stufen, wovon sich die ersten beiden stark überschneiden:
Die Umsetzungskonzeption zeigt dann auf, welche Zeiten und Mittel – rechtliche, organisatorische, finanzielle usw. – erforderlich wären, um das neue Stadtquartier gemäß dem Struktur- und Nutzungskonzept umzusetzen. Wichtige Fragen sind etwa: Welches planungsrechtliche Instrument eignet sich? Welche organisatorische Steuerung ist erforderlich? Was würde eine Entwicklung für die öffentliche Hand ungefähr kosten (inklusive Ersatz-, Ausgleichs- und Entschädigungskosten)? Welche Einnahmen können erzielt werden, um den Bauprozess mit zu finanzieren? Es wird auch aufgezeigt, welche Konsequenzen sich aus dieser Entwicklung ergeben würden – z.B. bezüglich Umwelt, Verkehr, Schulen usw. – und mit welchen Konzepten man jeweils damit umgehen könnte. Der Bericht, der aus den Vorbereitenden Untersuchungen hervorgeht, bildet schließlich die Basis für eine politische Entscheidung. Zeitplan und StandDer Berliner Senat beschloss am 30. August 2016, dass Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Die Bekanntmachung des Beschlusses (pdf) erfolgte am 9. September 2016 im Amtsblatt von Berlin.Im Februar 2018 lag ein Zwischenbericht der Vorbereitenden Untersuchungen vor. Ein wesentlicher Teil davon waren drei Entwicklungsalternativen für das Struktur- und Nutzungskonzept. Sie wurden bei der Auftaktarena und Online-Beteiligung im März 2018 lebhaft diskutiert. Unter Einbezug der Beteiligungsergebnisse wurde im Folgenden eine Fokussierung vorgenommen, wo das neue Stadtquartier entstehen soll (siehe oben), und es wurden Leitziele für das neue Stadtquartier entwickelt, die im fortlaufenden Prozess weiter geschärft werden. Nachdem weitere wichtige Zwischenergebnisse dazu erzielt werden konnten, wie große Infrastrukturtrassen und Gewerbeflächen liegen sollen, konnte Ende 2019 das kooperative städtebauliche Werkstattverfahren starten. Um das Struktur- und Nutzungskonzept für den Fokusraum weiterzuentwickeln, wurden hier vier städtebauliche Testentwürfe entwickelt, die eine Vorstellung davon vermitteln, was Struktur- und Nutzungsaufteilungen städtebaulich bedeuten. Von diesen wurden zwei für eine Weiterentwicklung ausgewählt. In der anschließenden Qualifizierungsphase wurde aus den beiden städtebaulichen Testentwürfen ein Entwurf generiert. Auf Grundlage dessen wurde ein Struktur- und Nutzungskonzept für das Plangebiet erarbeitet. Dieses Struktur- und Nutzungskonzept wurde dem Senat von Berlin am 20.07.2021 zur Kenntnis gegeben. Rechtliche RahmenbedingungenWährend der Vorbereitenden Untersuchungen gelten im Untersuchungsgebiet besondere rechtliche Rahmenbedingungen. So ist es zum Beispiel möglich, Baugesuche für ein Jahr zurückzustellen, wenn zu befürchten ist, dass die beantragten Bauvorhaben die Erreichung der Entwicklungsziele verunmöglichen oder wesentlich erschweren.Auch gibt es für alle Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen usw. im Untersuchungsgebiet eine sogenannte Auskunftspflicht – das heißt sie sind verpflichtet, relevante Informationen bereitzustellen. Seit dem 12. Juli 2017 gilt für das Untersuchungsgebiet zudem eine Vorkaufsrechtsverordnung, welche es dem Land Berlin ermöglicht, in geschlossene Grundstückskaufverträge einzutreten und als neuer Käufer das Grundstück zu erwerben (Rechtsgrundlage: § 25 BauGB). Verordnung über ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 11.07.2017) Download (pdf; 1 MB) Download
Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden- Raum für ein neues Quartier?
Vorbereitende Untersuchungen im Überblick (Faltblatt, November 2018) Das kleine 1x1 der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme |