Blankenburger Süden

Schrägluftbild Blankenburger Süden

Schrägluftbild Blankenburger Süden

Der Blankenburger Süden soll in Pankow zwischen Blankenburg und Heinersdorf entstehen: Ein neues Stadtquartier mit bis zu 6.000 Wohnungen sowie Schulen und Kitas, Grünflächen und insgesamt 40 ha Gewerbe – gut mit der Nachbarschaft verknüpft sowie schnell und umweltfreundlich angebunden durch die Verlängerung der Straßenbahn M2. Die ersten Wohnungen sollen ca. 2030 bezugsfertig sein.

Ein neues Stadtquartier zu bauen ist eine bedeutsame, langfristige und komplexe Aufgabe, von der viele Menschen betroffen sind und bei der viele Akteur*innen zusammenwirken müssen. Um zu prüfen, ob und wie der Blankenburger Süden entwickelt werden kann und soll, werden deshalb zunächst von 2016 bis voraussichtlich 2024 Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Darunter fallen viele einzelne Untersuchungen zu Städtebau, Umwelt, Verkehr und sonstigen Themen wie etwa Energie oder Baugrund. Beispielsweise wird sich auch mit Untersuchungen zum Freiraum, Klima und zur Regenwasserbewirtschaftung beschäftigt.

  • Was sind Vorbereitende Untersuchungen und wofür werden sie durchgeführt?

    Vorbereitende Untersuchungen sind rechtlich in § 165 Absatz 4 BauGB geregelt. Sie sind die Voraussetzung, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu beschließen bzw. durchzuführen. Vorbereitende Untersuchungen prüfen die erforderlichen Voraussetzungen, die Notwendigkeit sowie die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und begründen diese. Demnach kann eine Entwicklungsmaßnahme nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 165 BauGB):

    • Das betroffene Gebiet hat eine besondere Bedeutung für die (angestrebte) städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt.
    • Das betroffene Gebiet wird zum ersten Mal entwickelt oder neu geordnet.
    • Die Entwicklungsmaßnahme ist erforderlich zum Wohl der Allgemeinheit (z.B. um Wohnbedarfe zu decken oder um brachliegende Flächen wieder zu nutzen).
    • Das Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist nicht mit anderen Instrumenten des Planungsrechts zu erreichen.
    • Die Eigentümer von betroffenen Grundstücken sind nicht bereit, die Grundstücke entsprechend der baurechtlichen Konditionen zu veräußern.
    • Die Entwicklungsmaßnahme kann zügig durchgeführt werden.

    Um zu prüfen, ob ein Gebiet diese Kriterien erfüllt, ermitteln Vorbereitende Untersuchungen zunächst die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet. Dazu werden u.a. Fachgutachten, bspw. zu Verkehr, Artenschutz und Regenwasserbewirtschaftung, erstellt und auch Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Pächterinnen und Pächtern der betroffenen Grundstücke geführt. Die spezifischen Voraussetzungen und Ziele der potentiellen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden dementsprechend definiert und deren stadtwirtschaftliche Umsetzbarkeit bewertet. Sollte die Notwendigkeit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme danach gegeben sein, wird diese schließlich begründet dargelegt. Mit dem endgültigen Beschluss einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verpflichtet sich die Gemeinde – hier Berlin als Ganzes – auch zur zügigen Durchführung und geht damit eine erhebliche gesamtstädtische Verpflichtung ein.

Am Ende der Vorbereitenden Untersuchung soll dann ein umfangreicher Bericht stehen, der die große Frage beantwortet, ob eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Realisierung des Blankenburger Südens sinnvoll ist. Das Gebiet, auf das sich die Vorbereitenden Untersuchungen beziehen, ist rund 430 ha groß. Es ist bis zu 4 km lang und 2,5 km breit.

  • Was ist eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

    Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des Stadtplanungsrechts, mit dem die Entwicklung eines Gebiets durch eine zentrale Stelle, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vollzogen wird. Aufgrund der erheblichen Bevölkerungszunahme im Stadtraum Berlin und eines steigenden Bedarfs an Wohnraum und Arbeitsplätzen sollen die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten “Flächenreserven” des ehemaligen Rieselfeldes nun aktiviert werden. Besonders ist, dass es sich hierbei um ein umfangreiches Städtebauvorhaben zum Wohl der Allgemeinheit handelt, bei dem ein Eingriff in private Eigentumsrechte erforderlich wird. Deshalb musste nach § 165 Baugesetzbuch zunächst durch die vorbereitenden Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines Städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen.

Luftbild vom Untersuchungsgebiet, Juli 2018

Lage und Geschichte

Der Fokusraum für das neue Stadtquartier liegt zwischen den Ortskernen Blankenburg und Heinersdorf, östlich von Französisch Buchholz und westlich von Malchow. Er erstreckt sich vom Standort der ehemaligen Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) am Blankenburger Pflasterweg über das ehemalige Rieselfeld, das derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, bis zum Gewerbegebiet im nördlichen Teil von Heinersdorf. Weitere Informationen

Struktur- und Nutzungskonzept für das neue Stadtquartier im Blankenburger Süden, Entwurf Stand April 2021

Konzept der Gebietsentwicklung

Unter der Leitidee „Vielfalt und Gemeinschaft zwischen Blankenburg und Heinersdorf“ verfolgt das Projekt acht – gleichermaßen wichtige – Leitziele. Sie dienen als Kompass und Prüfsteine für alle am Projekt Beteiligten. Dabei sind sie „lernend“ und bleiben offen für Anpassungen. Weitere Informationen

Alte Gärtnerei mit Umgrenzung des Projektgebiets

Teilprojekte

Die konkrete Umsetzung des Blankenburger Süden erfolgt schrittweise in Form klar abgrenzbarer Teilprojekte und Bauabschnitte. Erste Teilprojekte, die im Sinne von „Starterprojekten“ vor Baustart des eigentlichen Neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ realisiert werden könnten oder sogar müssten, sind z.B. die „Alte Gärtnerei Heinersdorf“, der „S-Bahnhof Blankenburg“, die „Grundschule Heinersdorfer Straße“ und die äußere verkehrliche Erschließung des Neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ durch einzelne Verkehrsbaumaßnahmen. Weitere Informationen

Erarbeitung des Beteiligungskonzepts im April 2017

Öffentlichkeitsbeteiligung

Damit das neue Stadtquartier lebendig und unverwechselbar wird, braucht es das Engagement der Nachbarschaft sowie der künftig dort Wohnenden und Arbeitenden. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Betroffenen wird sichergestellt, dass ihre Belange und Bedarfe im Planungs- und Realisierungsprozess berücksichtigt werden. Weitere Informationen

Erarbeitung des Beteiligungskonzepts im April 2017

Projektbeirat

Der Projektbeirat ist ein Gremium von etwa 35 Personen. Er soll die politische, fachliche und lokale Verankerung und Absicherung des Planungs- und Beteiligungsprozesses befördern. Damit dies gelingt, sind im Projektbeirat sowohl lokale, berlinweite sowie auch überregionale Akteur*innen aus sechs verschiedenen Bereichen vertreten. Weitere Informationen

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Downloads

Die Dokumentationen der unterschiedlichen Beteiligungsformate sowie weitere Planungsunterlagen sind für Sie zum Download zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen