Bild: SenStadt
Online-Abfrageformular
Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten. Weitere Informationen
Berliner Einkommensgrenzen (§ 9 Abs. 2 WoFG + 120 %) in € jährlich
Einpersonenhaushalt
26.400 €
Zweipersonenhaushalt
39.600 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
9.020 €
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind
1.100 €