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Formular-CenterBereich WohnenWohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)Allgemeine Informationen zum Wohngeld. Pressemitteilung des BMI vom 29.12.2020 Hier können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Wohngeldantrag-Online
Hier können Sie den Wohngeldantrag-Online ausfüllen, die notwendigen Anlagen/Nachweise hochladen und digital an die Wohngeldbehörde senden. Wohngeld-Formulare für einen Erst-, Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrag nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zum Ausfüllen und Ausdrucken Den ausgefüllten Antrag auf Bewilligung von Wohngeld reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Bürgeramt ein. Zuständig ist das Bürgeramt, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt. Die Anschriften der bezirklichen Bürgerämter finden Sie unter Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein! Mietzuschussantrag nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
(Stand: 01.2021) (Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Mietzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum als Mieter, Untermieter, mietähnliche Nutzungsberechtigte, Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus oder Heimbewohner) Lastenzuschussantrag nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
(Stand: 01.2021) (Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum als Eigentümer, erbbauberechtigte Person oder Anspruchsberechtigte auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums oder Erbbaurechts) Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (Stand: 04.2016)
Angaben über Untervermietung (Stand: 04.2016)
Merkblatt (Stand: 05.2017)
(Hinweise zum Einkommen nach dem Wohngeldgesetz) Verdienstbescheinigung (Stand: 04.2016)
Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (Stand: 04.2016)
Fragebogen für Studenten und Auszubildende (Stand: 04.2016)
Extrablatt für die Beantragung von Bildung und Teilhabe (BuT)
Mietzuschuss (WoG Bln) für den Sozialen WohnungsbauDen ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei der für die Feststellung des Mietzuschusses zuständigen Stelle ein. Investitionsbank Berlin Mietzuschuss Bundesallee 210 10719 Berlin E-Mail: mietzuschuss@ibb.de Telefon: 030/2125-4545 Homepage: ibb.de/mietzuschuss Telefonische Beratungszeiten Montag bis Mittwoch 7 – 15 Uhr Donnerstag 7 – 17 Uhr Freitag 7 – 14 Uhr Für ein persönliches Beratungsgespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Antrag auf Mietzuschuss für den Sozialen Wohnungsbau (Quelle: IBB, Stand: 01/2021)
Einkommenserklärung (Stand: 05.2021)
Hinweise zur Einkommenserklärung (Stand: 04.2020)
Einkommensbescheinigung (Stand: 12.2015)
Wohnungswirtschaftliche BescheinigungenDen ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Bürgeramt ein. Zuständig ist das Bürgeramt, in dessen Bezirk Sie derzeitig wohnhaft sind. (Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein.). Sollten Sie bisher nicht in Berlin wohnhaft sein, können Sie Ihren Antrag an eines der in Berlin befindlichen Bürgerämter senden. Die Anschriften der bezirklichen Bürgerämter finden Sie unter Kontakt / Ansprechpartner. WohnberechtigungsscheinAntrag auf einen Wohnberechtigungsschein WBS
nach § 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG (Stand: 02.2019) dazu:
Antrag auf eine Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen bzw. auf eine Genehmigung der Selbstnutzung nach § 7 Abs. 3 WoBindG / § 27 Abs. 7 Nr. 1 WoFG
(Stand: 08.2018) dazu:
Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF - (Stand: 03.2016)
dazu:
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (Stand: 07.2018)
dazu:
Anzeige über das Freiwerden einer Wohnung (Stand: 08.2018)
Erfassungsauskunft gemäß § 32 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) /
Bezugsfertigkeitsanzeige gemäß § 27 Abs. 8 WoFG
(Stand: 03.2020) Bezugsmitteilung, Überlassungs- und Vermietungsmitteilung
(Stand: 08.2018) Anträge zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum
Antrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung und Vergabe einer Registriernummer einer selbstgenutzten Berliner Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)
(Stand: 03.2022)
Verlängerungsantrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung und Vergabe einer Registriernummer einer selbstgenutzten Berliner Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZwVbG
(Stand: 03.2022)
Antrag auf Genehmigung zur zweckfremden Nutzung (einschließlich bauliche Änderung) von Wohnraum
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) (Stand: 03.2022)
Antrag auf Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) (Stand: 03.2022)
Antrag auf Genehmigung zum Abriss von Wohnraum
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) (Stand: 03.2022)
Erklärung über Ersatzwohnraum
(Stand: 03.2022)
Antrag auf Ausstellung eines Negativattestes
gemäß § 5 Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO)
(Stand: 03.2022)
Anzeige einer genehmigungsfreien zweckfremden Nutzung von maximal 49% der Wohnfläche meiner Berliner Hauptwohnung
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. § 5 Abs. 6 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)
(Stand: 10.2021)
Anzeige zum Anbieten und Bewerben nach §5a Abs.2 ZwVbG
(Stand: 11.2021) weitere Informationen zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum mehr Formulare:
Wohngeld, Wohnungskataster, Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen KontaktDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Antragsformulare und leisten Ihnen Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare.Fragen zum Wohngeld oder zu wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres zuständigen bezirklichen Wohnungsamtes. Die Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie über die folgenden Links: DatenschutzIhre Daten werden bei den zuständigen Bürgerämtern und Wohnungsämtern erhoben und verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie vom jeweils für Ihren Antrag zuständigen Bezirksamt als Verantwortlichem im Sinne des Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung.Eine Liste der Bezirksämter sowie deren Datenschutzerklärungen finden Sie hier. Die in diesen Datenschutzerklärungen dargelegten Betroffenenrechte gelten entsprechend für die Datenverarbeitungen, die durch die Nutzung der auf unseren Seiten bereitgestellten Formulare erfolgt, also bei Einreichung eines ausgefüllten Formulars bei dem zuständigen Bezirksamt. Diese Rechte sind – sofern gewünscht - von den betroffenen Personen (Antragstellende) jeweils gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, an das der jeweilige Antrag zuständigkeitshalber gerichtet wurde, da auch dort die Datenverarbeitung erfolgt. |