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Sozialer Zusammenhalt, QuartiersmanagementWas sind Quartiersfonds?![]() 1. Berliner Quartiersrätekongress
Quartiersräte entscheiden mit über QuartiersfondsDie in den Stadtteilen gewählten Quartiersräte entscheiden über die Verwendung der Quartiersfonds mit. Die Bewohnerschaft eines Quartiers unterstützt mit ihrer Kompetenz und ihrem Wissen über das Leben vor Ort die Entscheidung über die Verwendung der jährlich bereitstehenden Mittel im Gebiet. Grundlage für den Einsatz der Mittel sind die gemeinsam erarbeiteten Handlungs- und Entwicklungskonzepte, die jährlich von den Teams fortgeschrieben und mit der bezirklichen Verwaltung abgestimmt werden.![]() Quartiersratssitzung;
Foto: Anne Wispler (Sparrplatz) ![]() 2007-2013In der Förderperiode 2007-2013 gab es insgesamt 5 Quartierfonds und die Initiative "Aktionsräume plus". Die Regelungen gelten für alle Projekte, die in den Jahren bis 2013 bewilligt worden sind. Seit 2007 betrug die Summe jährlich über 15 Millionen Euro.Der Quartiersfonds 1Aus dem ehemaligen Aktionsfonds ist ein Bewohnerfonds für kleinteilige Projekte geworden. Im Rahmen des Quartiersfonds 1 werden sozio-kulturelle Projekte bis zu 1.000 Euro gefördert. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde im Quartier getroffen. Dieser Fonds dient der Finanzierung von kurzfristigen und schnell sichtbaren Maßnahmen im Quartier. Die Projekte müssen den Zielsetzungen des Quartiers entsprechen und sollen insbesondere auf die Förderung der Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Maßnahmen, die aus dem Quartiersfonds 1 finanziert werden können, müssen folgende Kriterien erfüllen:
Der Quartiersfonds 2 und 3Über den Quartiersfonds 2 werden sozio-kulturelle Projekte in einem Rahmen zwischen 1.000 und 10.000 Euro gefördert. Der Quartiersfonds 3 setzt auf Projekte ab 10.000 Euro und kann Projekte mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren unterstützen. Sie dienen der Finanzierung von nachhaltig wirkenden Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsschwerpunkte der integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepte der Quartiere. Die Projekte müssen den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und der Förderrichtlinie entsprechen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird vom Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde im Quartier getroffen.In diesen beiden Quartiersfonds kommen die jährlichen Mittel schwerpunktmäßig zum Einsatz. Der Quartiersfonds 4 und 5Für Bewohnerinnen und Bewohner, Akteure oder Institutionen können Zuwendungen für Bauvorhaben ab 50.000 Euro maximal 2 Jahre ausgereicht werden. Hierzu gibt es ein spezielles Auswahl- und Vergabeverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Beteiligung der Beiräte und Steuerungsrunden.Mittel für ausgewählte Modellprojekte mit gesamtstädtischer Bedeutung werden über den Quartiersfonds 5 zur Verfügung gestellt. 2014-2020In der Förderperiode 2014-2020 gab es vier Fonds.Für das Programmjahr 2014 standen 17,0 Mio. € zur Verfügung.
Aktionsfonds:Für jedes Quartier wird jährlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 10.000 € zur Verfügung gestellt. Gefördert werden kurzfristige und schnell sichtbare Aktionen im Quartier bis zu 1.500 €. Ziel ist direkte Aktionen des freiwilligen Engagements zu unterstützen. Die Aktionen müssen den Zielsetzungen des Quartiers sowie des Programms Soziale Stadt entsprechen und insbesondere auf die Förderung der Nachbarschaft und Bewohneraktivierung und -beteiligung ausgerichtet sein. Antragsberechtigt sind Bewohner/innen sowie Kiezakteure. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch die Aktionsfondsjury. Im Haushaltsjahr 2014 galt noch die Förderhöhe von bis zu 1.000 € pro Vorhaben. Die Änderung trat hier erst 2015 in Kraft. Aktuelle Aufrufe der Quartiere finden Sie auf deren Webseiten oder auf dem Dachportal.Projektfonds:Die Höhe der Fördermittel, die im Quartier zur Verfügung stehen, wird jährlich vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt gegeben. Gefördert werden Projekte mit in der Regel mehrjähriger Laufzeit ab 5.000 €. Ziel des Fonds ist die Umsetzung von nachhaltig wirkenden, strukturfördernden Maßnahmen zur Erreichung der Handlungsziele in den festgelegten Quartiersmanagementgebieten. Bevor es in die Konkretisierung von Projekten geht, erfolgt eine Bedarfsermittlung für grobe Projektvorstellungen unter Beteiligung der Bewohnerschaft, den Akteuren, den Partnern der Gebietsentwicklung, dem Quartiersrat und den bezirklichen Fachämtern vor Ort. Diese ermittelten Handlungsbedarfe werden im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept des Quartiersmanagements dargestellt. Die Trägerauswahl erfolgt durch die Steuerungsrunde, Quartiersratsmitglieder können in diesem Prozess mitwirken.Baufonds:Die Höhe der Fördermittel, die für den Baufonds zur Verfügung stehen, wird vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt gegeben. Gefördert werden Bauprojekte ab 50.000 €, die zur nachhaltigen Stabilisierung und Entwicklung in den festgelegten Quartiersmanagementgebieten dienen. Der Bedarfsermittlung der baulichen Investitionen erfolgt unter Beteiligung der Bewohnerschaft, den Akteuren, den Partnern der Gebietsentwicklung, dem Quartiersrat und den bezirklichen Fachämtern vor Ort. Diese ermittelten Handlungsbedarfe werden im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept des Quartiersmanagements dargestellt. Die Auswahl der zu realisierenden Projekte erfolgt in einem transparenten Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.Netzwerkfonds:Die Höhe der Fördermittel, die für den Netzwerkfonds zur Verfügung stehen, wird vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bekannt gegeben. Gefördert werden Projekte mit mehrjähriger Laufzeit ab 50.000 €. Zur nachhaltigen Stabilisierung und Entwicklung der Aktionsräume und der außerhalb dieser Räume liegenden Quartiersmanagementgebiete werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern bewährte und strukturfördernde Maßnahmen aus den Quartiersmanagementgebieten von der Quartiersebene auf eine quartiers- und bezirksübergreifende Ebene übertragen. Die bezirklichen Förderstellen schlagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die gemeinsam entwickelten Projekte mit Prioritätensetzung vor. Bezirksübergreifende Projekte, sowie Projekte gemeinsam mit anderen Hauptverwaltungen, die auf gesamtstädtische Entwicklungen reagieren, können ebenfalls vorgeschlagen werden. Die Auswahl der zu realisierenden Projekte erfolgt in einem transparenten Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.Quartiersfonds ab 2021Zur Vereinfachung gibt es nur noch den Aktionsfonds, Projektfonds und Baufonds.Über den Aktionsfonds für kurzfristige Aktionen entscheidet weiterhin eine gewählte Aktionsfondjury des jeweiligen Quartiers. Mit dem Projektfonds werden weiterhin strukturfördernde Projekte auf den Weg gebracht, die aus den Förderbedarfen des Quartiers abgeleitet werden. Der Quartiersrat nimmt Einfluss auf die Förderwürdigkeit von Projektideen. Die Mitentscheidung des Quartiersrates bei langfristigen Strategien für das Quartier (IHEK) und über sozio-integrative Projekte, die langfristig wirken und Strukturen im Kiez verändern können, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die von vielen Quartiersräte mit viel Engagement geleistet wird. Für den Baufonds werden wie bisher bauliche Maßnahmen in den Quartieren gefördert. Die Entscheidung erfolgt nach einem Aufruf und dem Umfang von verfügbaren Mitteln des Förderprogramms. Über eine Priorisierung der Maßnahmen für das Quartier sowie zusätzliche Anforderungen, die sich aus notwendigen Maßnahmen zur Klimaanpassung ergeben, erfolgt eine Auswahl der Projekte. |