Stadteingang West – Zukunftsvisionen für den Westen

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Der Umbau des Autobahndreiecks Funkturm durch die Bundesrepublik Deutschland eröffnet für Berlin am „Stadteingang West“ die Chance zur Entwicklung eines hochattraktiven, urbanen Quartiers in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden Wohnquartieren und den Freizeitmöglichkeiten des Grunewalds.

Für viele ist der Blick auf den Funkturm von der AVUS mit dem Gefühl des Ankommens verbunden. Ganz in der Nähe, verborgen zwischen Bahnschienen und AVUS, zwischen ICC und Grunewald erstreckt sich das Gebiet „Stadteingang West“ mit seiner Kernfläche, dem ehemaligen Güterbahnhof Grunewald. Dabei handelt es sich um eine der letzten großen und innenstadtnahen Brachen Berlins. Diese kann in den kommenden zehn Jahren im Rahmen des Ersatzneubaus des Autobahndreiecks Funkturm erschlossen werden.

In Folge dessen eröffnete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Jahr 2021 ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das die Entwicklung der Flächen am “Stadteingang West” zwischen Messegelände, ICC und den S-Bahnhöfen Westkreuz und Grunewald in den Fokus rückt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sieht in dem Gebiet, welches auch die AVUS-Nordkurve umfasst, weitreichende Potenziale für eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung, die der Stadtgesellschaft zugutekommen und für ganz Berlin ein wichtiges Zeichen setzen wird.

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Projekt Stadteingang West

  • Planungsgebiet „Stadteingang West“

    Planungsgebiet „Stadteingang West“

  • Schrägluftbild

In einem Senatsbeschluss wurden 2019 bereits grundsätzliche Planungsziele für die weitere Entwicklung des Gebietes benannt. Diese sind u.a. eine funktionale Mischung aus Wohnen und Arbeiten sowie messeaffinen Nutzungen und grüner Infrastruktur, die Vernetzung der vorhandenen Freiraumpotenziale, die Verknüpfung von Grün- und Freifläche der übergeordneten Freiraumstrukturen. Zudem sind weitere Ziele die Neuordnung des Stadtstraßennetzes im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Autobahndreiecks Funkturm, der behutsame Umgang mit Baudenkmälern und die Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des geförderten und preisgünstigen Wohnraums für eine ausgewogene sozial gemischte Bevölkerung.

Im Jahr 2020 hat der Senat die Durchführung von vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Stadteingang West“ am Autobahndreieck Funkturm beschlossen, um die Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu prüfen. Neben der Entwicklung von Neubaupotenzialflächen, der Qualifizierung eines Dienstleistungsstandortes sowie der Messenutzung bilden die verkehrliche und die naturräumliche Entwicklung weitere Schwerpunkte der vorbereitenden Untersuchung. Die Neuordnung des städtischen Verkehrs im Einklang mit dem Autobahndreieck Funkturm und den dazugehörigen Bundesautobahnen 100 und 115 sowie die Qualifizierung der Aufenthaltsqualitäten des öffentlichen Raumes sind von großer Bedeutung. Mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen schafft der Senat die Voraussetzungen, um genaue Beurteilungsgrundlagen über die Zweckmäßigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sowie die sozialen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge zu ermitteln. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird zudem geprüft, welche Instrumente des Städtebaurechts zur Entwicklung des Areals in Frage kommen.

Für die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen und als Teil der vorbereitenden Untersuchungen wird im Jahr 2023 ein EU-weites Vergabeverfahren im Wettbewerblichen Dialog für die Erstellung eines Masterplans durchgeführt, das die Stadt- und Fachöffentlichkeit mit Planungsteams zusammenbringt, um die vielfältigen Perspektiven und das wertvolle Wissen zu einer gemeinsamen Zukunftsvision für das Gebiet zu bündeln. Der Masterplan nähert sich Fragen der Nutzungsmischung und der baulichen Struktur an und bereitet die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) vor. Der FNP Berlin stellt die zukünftige Entwicklung Berlins in ihren Grundzügen dar. Er zeigt auf, welche Teile des Stadtgebietes z.B. für Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen oder andere bauliche Zwecke genutzt werden oder welche als Grün- und Freiflächen gesichert werden sollen. Weitere Informationen zum FNP finden Sie hier.

Diese Planungen bilden die Basis für weitere Planungsschritte wie städtebauliche Konzepte und die Bebauungsplanung. Eine Realisierung orientiert sich an dem Zeithorizont 2040+.

Video: Auftaktveranstaltung zum Projekt am 29. Juni 2022

Video Auftaktveranstaltung

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Formate: video/youtube

Stadteingang West: Vision 2040+ | Ideen für den Stadteingang West, Dauer: 1:55:38 h

Verfahren Wettbewerblicher Dialog zum Masterplan

Das EU-weite Vergabeverfahren im Wettbewerblichen Dialog hat die Ermittlung von geeigneten Flächennutzungen für das ca. 45 ha große Planungsgebiet „Stadteingang West“ zum Ziel, die sich in einem stadtplanerischen Masterplan widerspiegeln sollen. Auf Grundlage dieses Masterplans wird durch das Land Berlin ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (FNP) angestrebt, um die zukünftige Entwicklung des Gebietes baurechtlich zu ermöglichen.

Video: Senatsbaudirektorin Prof. Petra Kahlfeldt erläutert das Verfahren

Video Verfahren

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Formate: video/youtube

Stadteingang West: Der Wettbewerbliche Dialog, Dauer: 5:44 min

Das Vergabeverfahren im Wettbewerblichen Dialog ist vergaberechtlich geregelt, gestaltet sich aber auch als ein niederschwelliger Prozess, der auf gegenseitigem Austausch beruht und in drei Schritten verläuft. Aus einem Teilnahmewettbewerb, der sich an interdisziplinär besetzte Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur, Landschafts- und Verkehrsplanung richtete, gingen im Dezember 2022 acht Planungsteams hervor. Seit 2023 entwickeln und vertiefen die Planungsteams in zwei Dialogphasen verschiedene Planungsvorschläge im Austausch mit der Stadt- und Fachöffentlichkeit. Ein Empfehlungsgremium berät während des Wettbewerblichen Dialogs zu den Entwürfen und gibt Empfehlungen und Hinweise an die Planungsteams. Mit Ende der Dialogphase I im Juni 2023 wählt das Empfehlungsgremium anhand von Zuschlagskriterien der Vergabe aus acht Planungsteams die vier Planungsteams für die Dialogphase II aus, welche daraufhin ihre Planungsideen weiterentwickeln und präzisieren. Die Dialogphase II endet mit einer durch das Gremium empfohlenen Rangfolge der Entwürfe anhand von Zuschlagskriterien. In der anschließenden Angebotsphase geben die vier verbleibenden Planungsteams der zweiten Phase auf Basis ihrer Lösungen Angebote zur Erstellung eines Masterplans ab. Woraufhin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dem Planungsteam mit dem qualifiziertesten Angebot den Zuschlag für die Beauftragung erteilt, welche voraussichtlich im Jahr 2024 beginnen wird.

Ablauf des Vergabeverfahrens im Wettbewerblichen Dialog "Stadteingang West" mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Vergaberechtlicher Hinweis: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen geht davon aus, dass der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Phasen: Dialogphase I (Qualifizierung) und Dialogphase II (Vertiefung) durchgeführt wird. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, weitere Dialogphasen durchzuführen und/oder kann gem. § 63 Abs. 1 VgV den Wettbewerblichen Dialog für beendet erklären, wenn keine befriedigenden Lösungen im Sinne der festgelegten und erarbeiteten Bedürfnisse und Anforderungen gefunden worden sind.

Empfehlungsgremium

Das Empfehlungsgremium besteht aus stimmberechtigten Fach- und Sachgutachtenden. Zudem nehmen an den Sitzungen beratende Sachverständige teil. Das Gremium wurde entsprechend der zu bewertenden Aufgabenschwerpunkte besetzt. Auf Seiten der Sachgutachtenden sind u.a. die betroffenen Berliner Senatsverwaltungen und das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vertreten; die Fachgutachtenden sind unabhängige Fachleute aus u.a. Stadtplanung, Architektur, Landschafts- und Verkehrsplanung.

Als Vertreter der Stadtgesellschaft haben fünf Personen eine gemeinsame Stimme „Lokales Wissen“ in dem Empfehlungsgremium, welche durch eine als Sprecherin oder Sprecher gewählte Person abgegeben wird.

Stimmberechtigte Mitglieder des Empfehlungsgremiums

  • Prof. Maren Brakebusch, Fachrichtung Landschaftsplanung
  • Prof. em. Kees Christiaanse, Fachrichtung Stadtplanung/Architektur
  • Karin Loosen, Fachrichtung Stadtplanung/Architektur
  • Prof. em. Christoph Mäckler, Fachrichtung Architektur/Stadtplanung
  • Birgit Rapp, Fachrichtung Architektur
  • Gisela Stete, Fachrichtung Verkehrs-/Mobilitätsplanung
  • Prof. Sophie Wolfrum, Fachrichtung Stadtplanung/Architektur
  • Prof. Petra Kahlfeldt, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Senatsbaudirektorin
  • Dr. Claudia Elif Stutz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Klimaschutz und Umwelt, Staatssekretärin für Mobilität und Verkehr
  • Dr. Severin Fischer, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Christoph Brzezinski, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
  • Jan Herzberg, Messe Berlin GmbH
  • Stefan Schautes, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
  • Bürgervertretung „Lokales Wissen“ (Sprecher Jakob Lehrecke)

Stellvertretende Mitglieder des Empfehlungsgremiums

  • Dr. Carlo W. Becker, Fachrichtung Landschaftsplanung
  • Konrad Rothfuchs, Fachrichtung Verkehrs-/Mobilitätsplanung
  • Prof. Laura Vahl, Fachrichtung Landschaftsplanung
  • Dr. Christian von Oppen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Leitung der Stabsstelle Architektur, Stadtgestaltung und Planung
  • Britta Behrendt, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Klimaschutz und Umwelt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt
  • Michael Biel, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Staatssekretär für Wirtschaft
  • Claudia Giehler, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Leitung des Stadtentwicklungsamtes
  • Dr. Rainer Johann, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
  • Christin Schicht, Messe Berlin GmbH
  • Bürgervertretung „Lokales Wissen“ (Sprecherin Dorota Maria Baraniecka)
Empfehlungsgremium beim Zwischenkolloquium am 14.06.2023

Empfehlungsgremium beim Zwischenkolloquium am 14.06.2023

Planungsteams

  • Aufgabenbeschreibung Teil I

    (Aufgabe und Fachliches Wissen)

    DOWNLOAD-Dokument - Stand: Dezember 2022; Größe: 125 MB

  • Aufgabenbeschreibung Teil 2

    (Begleitheft „Lokales Wissen“)

    PDF-Dokument (5.6 MB) - Stand: Dezember 2022

Beteiligung

Auf mein.berlin.de können Sie sich über die Beteiligung zum Projekt „Stadteingang West“ informieren und sich während der Online-Beteiligung mit Ihren Ideen, Ihrem Wissen, Ihren Hinweisen und Ihren Fragestellungen einbringen. Wir wollen Sie dazu einladen, sich mit uns auf die herausfordernde Diskussion einzulassen, Perspektiven zu teilen und unsere Horizonte zu erweitern. Wir zählen auf Ihre Ideen und Ihre Expertise!

  • Präsentation Phase II am 04.12.2023

    Präsentation Phase II am 04.12.2023

  • Dialogwerkstatt Phase II am 14.08.2023

    Dialogwerkstatt Phase II am 14.08.2023

  • Präsentation Phase I am 13.06.2023

    Präsentation Phase I am 13.06.2023

  • Dialogwerkstatt Phase I am 20.02.2023

    Dialogwerkstatt Phase I am 20.02.2023

  • Auftaktveranstaltung "Vision 2040+ | Ideen für den Stadteingang West“ am 29.06.2022

    Auftaktveranstaltung "Vision 2040+ | Ideen für den Stadteingang West“ am 29.06.2022

  • Gespräch während eines Vor-Ort-Termins

    Gespräch während eines Vor-Ort-Termins

  • Gespräche an den Diskussionsinseln bei der Veranstaltung "Vorgespräch zur Beteiligung" am 17.08.2021

    Gespräche an den Diskussionsinseln bei der Veranstaltung "Vorgespräch zur Beteiligung" am 17.08.2021