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Stadteingang WestDer Wettbewerbliche Dialog
Der Wettbewerbliche Dialog ist ein durch die verschiedenen nationalen und europäischen Vorgaben geregeltes Vergabeverfahren für Leistungen, die durch öffentliche Auftraggeber:innen vergeben werden. Das Ziel des Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Masterplans als Grundlage für die Anpassung des Flächennutzungsplans des Gebiets Stadteingang West.
Ein Wettbewerbliches Dialogverfahren kann dann eingesetzt werden, wenn die zu bearbeitende Aufgabe – und damit die zu beauftragende Leistung – noch nicht konkret beschrieben werden kann. Es bietet die Möglichkeit mit den Teilnehmenden wie in einem Werkstattverfahren in den Dialog zu treten und die Aufgabe gemeinsam zu präzisieren. Der Wettbewerbliche Dialog verläuft in drei Schritten:
Während die Schritte 1 und 3 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben formalisierten Kriterien und Richtlinien unterliegen und wenig bis gar keine Möglichkeiten einer Mitwirkung durch die Öffentlichkeit bieten, wird im zweiten Schritt eine breite Beteiligung ermöglicht. Hier kann in einem Dialog zwischen Planenden, Auftraggeberin, Fachleuten und Bürger:innen die Diskussion auf hohem Niveau geführt werden. In diesem Schritt können über die Aufgabenstellung hinausgehende Anregungen eingebracht werden. Die Bürger:innen, ihre politisch legitimierten Repräsentant:innen sowie Vertreter:innen unterschiedlichster Interessensgruppen haben in diesem Verfahren die Möglichkeit, ihre eigenen Vorstellungen einzubringen. Ziel ist, dass dieser direkte, ungefilterte Interessenaustausch zu einem Konsens führt, der trotz widersprüchlicher Interessen von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Weitere Informationen zum Wettbewerblichen Dialogverfahren finden Sie in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) § 18 Wettbewerblicher Dialog. Ablauf des VerfahrensDer Wettbewerbliche Dialog wird durch einen Beteiligungsprozess begleitet, durch den ermöglicht wird, dass die Stadtgesellschaft (z.B. Bürger:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verwaltung und Unternehmen) transparent informiert und umfangreich in die Gestaltung des Stadteingangs eingebunden wird. Der Beteiligungsprozess beginnt bereits vor dem Start des Wettbewerblichen Dialogs. Somit wird die Öffentlichkeit bereits in der Vorbereitungsphase zum anstehenden Dialog informiert und eingebunden. So können beispielsweise Ihre Hinweise zur Gestaltung der Beteiligung sowie zu wichtigen Aspekten zu dem anstehenden Wettbewerb frühzeitig aufgenommen werden. 2. Halbjahr 2021Am 17.08.2021 begann das Verfahren mit dem "Vorgespräch zur Beteiligung", zu dem alle Interessierten und bereits Aktiven eingeladen wurden, um eine gemeinsame Basis für den langjährigen Prozess zu entwickeln. Dieses erste Gespräch initiierte die Verknüpfung von lokalem Wissen mit Perspektiven des Landes Berlins, des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf und den Anliegen stadtweiter Interessengruppen. Ein transparenter Überblick über die aktuelle und vergangene Interessenlage stellte die Weichen für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe in den kommenden Monaten. Anfang 2022 ist der offizielle Auftakt des Verfahrens vorgesehen. Hier wird der Fokus auf der stadtweiten Vernetzung und der Beteiligung zur Vorbereitung des Wettbewerblichen Dialogs liegen.Wie geht es weiter?Es ist geplant, im ersten Halbjahr 2022 die Vorbereitungen für den anstehenden Wettbewerblichen Dialog abzuschließen, welcher anschließend beginnt. Dazu werden für die erste Phase des Dialogs acht Planungsteams ausgewählt, mit denen Sie in öffentlichen Werkstätten Ideen für den zukünftigen Stadteingang diskutieren können. Mit Beginn der zweiten Phase wird die Zahl der Planungsteams auf vier reduziert, während nach intensivem Dialog mit der Stadt- und Fachöffentlichkeit die verbliebenen Planungsideen weiterentwickelt und präzisiert werden. Im Anschluss an den Dialog wird aus den überarbeiteten Planungsideen schließlich eine der vier finalen Planungsideen als Basis für einen Masterplan ausgewählt. |