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Soziale ErhaltungsgebieteVorkaufsrecht
Seit dem Jahr 2015 wurde in sozialen Erhaltungsgebieten das Instrument des Vorkaufsrechts in Berlin erfolgreich angewendet. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausübung des Vorkaufsrechts (BVerwG 4 C 1.20 - Urteil vom 09. November 2021) können die Vorkaufsrechte in den sozialen Erhaltungsgebieten gegenwärtig nur noch in wenigen besonders gelagerten Fällen ausgeübt werden. Daher sehen die Richtlinien der Regierungspolitik vor dem Hintergrund des Urteils vor, dass auf Bundesebene die Anpassung des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise erfolgt, dass Berlin die Strategie des Ankaufs von Wohnraum durch Ausübung des Vorkaufsrechts (auch preislimitiert) in sozialen Erhaltungsgebieten fortsetzen und Erwerberinnen und Erwerber von Wohnhäusern zum Abschluss von Abwendungsvereinbarungen bewegen kann.
Das im August 2017 beschlossene Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem BauGB dient dazu, die Prüfverfahren in den Bezirken zu vereinheitlichen und effektiver zu gestalten und beinhaltet daher eine systematische Darstellung der wesentlichen Prüfungsschritte. Ferner enthält es praktische Hinweise für die Bezirke und Empfehlungen zur Zusammenarbeit mit den Stellen, die für die inhaltlichen und finanziellen Entscheidungen wichtig sind. Das Konzept wird, insbesondere aufgrund von Änderungen des Baugesetzbuchs, im Jahr 2023 fortgeschrieben. In den sozialen Erhaltungsgebieten wird vorrangig im Rahmen der Anhörung des Käufers geprüft, ob dieser sich verbindlich verpflichtet, die Erhaltungsziele einzuhalten. Dann kommt das Vorkaufsrecht nicht zur Anwendung. Bei fehlender Bereitschaft wird der Bezirk das Vorkaufsrecht hier in aller Regel zugunsten eines geeigneten Dritten ausüben und diesen auf die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung verpflichten. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind geeignete Dritte. Es können aber auch Stiftungen, Genossenschaften, gemeinnützige Vereine oder auch die Mietergemeinschaft selbst in Betracht kommen. Download Aktuell
Senat beschließt Konzept zur Ausübung von Vorkaufsrechten
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin
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