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Soziale ErhaltungsgebieteGebieteErhaltungsverordnungsgebiete § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BaugesetzbuchDurch einmaliges Anklicken der Gebiete erhalten Sie weitergehende Informationen. Durch Doppelklick wird die Karte vergrößert.
Für die Festlegung von sozialen Erhaltungsgebieten durch Rechtsverordnungen sowie deren Vollzug sind die Bezirke zuständig. Entwicklung der Anzahl der sozialen Erhaltungsgebiete in BerlinÜbersicht der ausgewählten Kennwerte zum 31.12.2020 zur Bevölkerung und zum Wohnen im Vergleich In der folgenden Übersicht sind ausgewählte Kennwerte zum 31.12.2020 zur Bevölkerung und zum Wohnen im Vergleich dargestellt. Die Kennwerte beziehen sich auf die Gesamtkulisse der sozialen Erhaltungsgebiete Ende 2021, die Innere Stadt (Abgrenzung in Anlehnung an S-Bahn-Ring), die Äußere Stadt sowie auf Berlin insgesamt. |