Stadterneuerung
Rechtsgrundlagen
Festlegung von Sanierungsgebieten
Der angegebene Link führt zur jeweils aktuellen Fassung der Verordnung. Darin enthalten sind alle vorhergehenden Änderungen (z.B. Teilentlassungen).
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Fünfzehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten (15. Rechtsverordnung)
Vom 14. Dezember 2021
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Vierzehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten (14. Rechtsverordnung)
Vom 14. Dezember 2021
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Dreizehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten (13. Rechtsverordnung)
Vom 5. Juli 2016
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Zwölfte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten (12. Rechtsverordnung)
Vom 15. März 2011
- Zehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten (10. Rechtsverordnung)
Vom 18. November 1994
Grundlagen zur Durchführung und Abrechnung
Die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV - Stadterneuerung 2014) vom 20. Mai 2014, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 13. Juni 2014, zuletzt geändert am 4. Dezember 2018, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 52 vom 28. Dezember 2018, gelten für alle Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung.
- AV - Stadterneuerung 2014
- • Verlängerung der AV Stadterneuerung bis zum 31. Dezember 2023
- Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
Die AV Ausgleichsbeträge ist mittlerweile ausgelaufen. Sie kann aber im Sinne der Kontinuität weiter sinngemäß zur Anwendung kommen. Es wird auf die divergierende Rechtsprechung der beiden zuständigen OVG Senate zur Anwendbarkeit des Zielbaumverfahrens (insbes. der Plausibilität des LV-max) verwiesen.
- Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und zur Festsetzung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 152 bis 155 des Baugesetzbuchs
(AV - Ausgleichsbeträge) vom 15. Januar 2015
- Ziele für eine sozialverträgliche Stadterneuerung - Sanierungsgebiete (ab 12. RVO)
Rundschreiben vom 10. Februar 2017
- Leitsätze zur Stadterneuerung für die Sanierungsgebiete in Berlin (09. bis 11. RVO)
Vom Senat von Berlin am 1. Februar 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen (Senatsbeschluss Nr. 2334/05)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschriften über die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
(Bescheinigungsrichtlinien)
vom 25. August 2020
Rechtsgrundlage zum sozialen Erhaltungsrecht
- Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (Umwandlungsverordnung 2020 – UmwandV 2020) vom 4. Februar 2020
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