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![]() Lebendige Zentren und QuartiereService: Grundlagen und ArbeitshilfenGrundlagen![]() Skulptur im Fördergebiet Wilhelmstadt; Foto: Erik-Jan Ouwerkerk
In diesem Bereich finden Sie weitergehende Informationen, Downloads und Arbeitshilfen für die Umsetzung der Städtebauförderung in den Gebieten der Lebendigen Zentren und Quartiere. Da die Fördergebiete des Programms vielfach überführte Gebiete aus den Programmen Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Zentren sind, sind die in diesen Programmen gefassten Gebietsbeschlüsse weiterhin gültig. Die Förderung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz erfolgte für Gesamtmaßnahmen mit dem Ziel der Sicherung, dem Erhalt und der Revitalisierung historischer Stadtquartiere und Ensembles mit denkmalwerter Bausubstanz. Fördergebiete sind als Erhaltungsgebiete gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch durch Rechtsverordnung des Bezirks oder als Sanierungsgebiete gemäß § 142 Baugesetzbuch durch Rechtsverordnung des Senats von Berlin festgelegt. Weitere Informationen hierzu sind unter dem jeweiligen Programmgebiet abrufbar. Die Festlegung der Fördergebiete im Programm Aktive Zentren sowie Städtebaulicher Denkmalschutz erfolgte auf Grundlage der folgenden Senatsbeschlüsse:
AV - Stadterneuerung 2014Grundlage der Förderung sind die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV - Stadterneuerung 2014) vom 20.05.2014, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.06.2014. Die Verlängerung der AV Stadterneuerung wurde im Amtsblatt vom 28. Dezember 2018 veröffentlicht: Verwaltungsvereinbarung StädtebauförderungDie Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin und aus Mitteln des Bundes gemäß der "Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)". Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. ArbeitshilfenProgrammleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere
Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschriften die Förderung von Maßnahmen, die den Programmzielen des Förderprogramms Lebendige Zentren und Quartiere entsprechen. Die Regeln und Abläufe der Förderung werden im Programmleitfaden dargestellt. Dieser ist die programmspezifische Handlungsanleitung für alle Programmbeteiligten und Projektträger und dient der einheitlichen Programmumsetzung in den Fördergebieten.
Alte Programmleitfäden
Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere (Stand Februar 2021)
Leitfaden Städtebaulicher Denkmalschutz
Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieses Leitfadens die Förderung von Maßnahmen, die den Programmzielen des Erhalts, der Sicherung und Weiterentwicklung von Berliner historischen Stadtzentren und -quartieren zu zukunftsfähigen und attraktiven Wohn- und Lebensorten mit hohem Identifikationswert und baukultureller Bedeutung entsprechen. Die Regeln und Abläufe der Förderung werden im Programmleitfaden Städtebaulicher Denkmalschutz dargestellt. Dieser ist die programmspezifische Handlungsanleitung für alle Programmbeteiligten und Projektträger und dient der einheitlichen Programmumsetzung in den Fördergebieten.
Leitfaden Aktive Zentren
Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschriften die Förderung von Maßnahmen, die den Zielen der Berliner Stadt- und Zentrenentwicklung entsprechen und die bewährte polyzentrale Zentrenstruktur erhalten und entwickeln. Die Regeln und Abläufe der Förderung werden im Programmleitfaden Aktive Zentren dargestellt. Dieser ist die programmspezifische Handlungsanleitung für alle Programmbeteiligten und Projektträger und dient der einheitlichen Programmumsetzung in den Fördergebieten. Programmlogos![]() |