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![]() Lebendige Zentren und QuartiereRathausblock – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg![]() AusgangslageDer Rathausblock ist durch eine gemischte Nutzung geprägt. Einen Großteil des Gebietes macht das Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte Areal der Garde-Dragoner-Kaserne aus. Es ist als Denkmalbereich geschützt und wird seit den 1920er Jahren als Gewerbestandort genutzt. Die weitere Blockrandbebauung stammt überwiegend aus der Kaiserzeit.Nach Plänen von Peter Joseph Lenné erfolgte zwischen 1840 und 1850 der Ausbau des alten Schafgrabens zum Landwehrkanal, so entstand eine Umschiffungsmöglichkeit der Berliner Innenstadt. Außerhalb des Kanals wurde 1855 auf früheren Weideflächen eine Kaserne für das 1. Garde-Dragoner-Regiment mit Mannschaftsgebäuden (heute Finanzamt) und dahinter liegenden Stall- und Funktionsgebäuden am heutigen Mehringdamm errichtet. Die Kaserne entstand innerhalb der schon damals bestehenden Wegeverbindungen. Bis 1918 folgten einige Ergänzungen und Umbauten, das Ensemble an sich blieb aber im Wesentlichen erhalten. Mit dem Hobrechtplan von 1862 wurden die den Rathausblock umfassenden Straßenläufe definiert, der Mehringdamm, die Yorckstraße, die Großbeerenstraße und die Obentrautstraße. Ab ca. 1870 entstanden schrittweise die westlichen und südlichen Blockkanten mit Wohn- und Gewerbebauten in damals üblicher hoher Dichte ("Mietskasernen" mit Gewerbehöfen). Seit den 1920er Jahren wurde das Kasernengelände nur noch zivil genutzt: Das Mannschaftsgebäude durch das Finanzamt, die Stallgebäude und die Freiflächen durch Kfz- oder Kfz-affine Betriebe. In dieser Zeit entstand auch die heute als Biomarkt genutzte frühere Tankstelle mit Waschanlage an der Obentrautstraße. Südlich an der Yorckstraße zog das Bezirksamt Kreuzberg in den vor 1914 als Schulgebäude genutzten Bau ein. In den 1950er Jahren entstand ein Neubau entlang der Yorckstraße, das heutige Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg. In dem durch die Kasernenanlage geprägten Block sind die verschiedenen zeitlichen Schichten der städtebaulichen Entwicklung Berlins nachvollziehbar: Von der Entstehung der Kasernenanlage über die Verdichtung und Blockrandschließung entsprechend des Hobrechtplanes bis zu den baulichen Ergänzungen der Nachkriegsmoderne. Die bestehenden Denkmale und die gewachsene gründerzeitliche Baustruktur ergeben ein weitgehend geschlossenes und erhaltenswertes Ortsbild. Ziele und SchwerpunkteIm Jahr 2014 veröffentlichten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsame Ziele für die Entwicklung des Dragonerareals. Sie verständigten sich auf Leitlinien für die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung des Rathausblocks (Dragonerkaserne) und ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren. So soll die Struktur der "Höfe" aufgenommen, der vorhandene Denkmalbestand berücksichtigt werden und die Aufnahme der historischen Figur sich hauptsächlich auf die städtebauliche Struktur und deren Kubatur beschränken. Eine Hochhausentwicklung soll ausgeschlossen werden. Insgesamt wird Wert auf ein stadtökologisch und energetisch anspruchsvolles Konzept gelegt.Die Förderung des Gebietes zielt auch auf die Entwicklung eines gemischten, urbanen Quartiers, d.h. eines Mischgebiets, mit überwiegendem Wohnanteil. Für eine ausgewogene soziale Mischung soll der Anteil preiswerter Mietwohnungen (Mietniveau unterhalb von 7,50 €/m2 netto kalt) bei 33 Prozent liegen. Es ist zu prüfen, inwieweit die bestehende gewerbliche Nutzung auf dem Gelände in eine Neuentwicklung integriert werden kann. Die soziale Infrastruktur soll verbessert und erweitert werden. RechtsgrundlagenIm August 2015 beschloss der Senat von Berlin die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen für den Rathausblock mit dem Dragonerareal und die nördlich angrenzenden Blöcke. Im Ergebnis wurde mit dem Senatsbeschluss zur 13. Rechtsverordnung vom 05.07.2016 der Rathausblock als Sanierungsgebiet im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz festgelegt.Förmliche Festlegung als SanierungsgebietDreizehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 5.07.2016:Förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten und Städtebaufördergebieten 13. Rechtsverordnung vom 5. Juli 2016 (Veröffentlicht: GVBl. Nr.19 S.459) Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Sanierungsgebiet erhalten Sie auf der Seite des Bezirks
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