![]() |
||||||
|
LichtkonzeptGrundsätze zur künftigen Beleuchtung straßennetzunabhängiger Wege in Berlin
Aufstellung, Betrieb und Bewirtschaftung von Beleuchtung in straßennetzunabhängigen Wegen in Berlin werden aus Mitteln der öffentlichen Beleuchtung durch die Senatsverwaltung nur getragen, sofern diese als gewidmetes öffentliches Straßenland gelten oder im zu prüfenden Ausnahmefall folgende Voraussetzungen
erfüllen: Relevante WegeabschnitteDer durch eine öffentliche Grünanlage sowie über andere straßennetzunabhängige Flächen (ausgenommen Waldfächen) führende Wegeabschnitt dient als
GrundanforderungenDie Beleuchtung wird auf folgende technische und gestalterische Anforderungen ausgerichtet:
Sonstige RegelungenBeleuchtungen, die den Voraussetzungen und Anforderungen nicht entsprechen, sind im Falle ihres Erhalts sowie im Falle einer Neuinstallation bezirklich zu tragen.![]() Umfeld Fernsehturm, Foto: Lichtkunstlicht
![]() Schloss Köpenick, Foto: Lichtkunstlicht
![]() Bundeskanzleramt, Foto: Lichtkunstlicht
|