Regelwerke zur Stadtgestaltung

Bebelplatz

Attraktive Stadträume wirken sich maßgeblich auf die Lebensqualität einer Stadt aus und tragen zur Identität bei. Umso wichtiger ist es, Stadträume nicht ausschließlich unter funktionalen Gesichtspunkten zu planen, sondern gleichfalls einen Fokus auf die Gestaltung atmosphärisch hochwertiger Raumeindrücke zu legen.

Mit Planungsinstrumenten wie dem Lichtkonzept, dem Werbekonzept, der Baugestaltungsverordnung Historisches Zentrum sowie dem Regelwerk Straßenraumgestaltung Friedrichstadt, Dorotheenstadt und Friedrichswerder bestehen wichtige Bausteine zur Bewahrung und nachhaltigen Entwicklung eines attraktiven Berliner Stadtbildes.

Lichtkonzept

Berlin bei Nacht

Berlin bei Nacht

Die Gestaltqualität der öffentlichen Räume wird wesentlich auch durch das Erscheinungsbild und die Anmutung bei Nacht geprägt. Für die Unverwechselbarkeit und Einzigartigkeit einer Stadt spielen das Nachtbild und die Lichtatmosphäre eine entscheidende Rolle.

Das Berliner Lichtkonzept hat vier Ziele: Die Sicherheit im öffentlichen Raum, einen wirtschaftlichen Betrieb von Beleuchtungsanlagen, die ökologische Verträglichkeit sowie die Schönheit der Stadt.

Im Mittelpunkt des Lichtkonzepts steht die Beleuchtung der öffentlichen Straßen.

Das Lichtkonzept enthält die notwendigen Vorgaben für die öffentliche Beleuchtung der Berliner Straßen und Grundsätze zu wichtigen ökologischen sowie raum- und objektbezogenen Aspekten bei der Anwendung des Konzepts. Verbindliche technische Parameter bei Um- und Neubauplanungen finden Sie in den Vorgaben und Hinweisen für die Planung und den Bau von Beleuchtungsanlagen.

Zuständigkeiten

Die Verantwortung für die öffentliche Beleuchtung von Straßen und Plätzen, Objektanstrahlungen und beleuchteten Verkehrszeichen liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Tiefbau.

  • Stadtbild Berlin Lichtkonzept

    Handbuch

    PDF-Dokument (13.1 MB) - Stand: Mai 2015

  • Orte besonderer Lichtbedeutung

    PDF-Dokument (5.3 MB)

  • Vorgaben und Hinweise für Planung und Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen des Landes Berlin

    PDF-Dokument (5.7 MB) - Stand: Januar 2024

Werbekonzept

Werbekonzept

Das Bild der großen Städte wird seit Beginn des 20. Jahrhunderts von Werbung geprägt.

Mit dem Werbekonzept für Berlin wird die Verbindung zwischen Metropole und Werbung grundsätzlich bejaht. Allerdings ergeben sich aus dieser Verbindung erhöhte Qualitätsanforderungen an die Werbung.

Hierbei soll dem Grundsatz “weniger und besser” gefolgt werden: Einschränkungen der Quantität und Anregungen zur Steigerung der Qualität. Beide Strategien gebündelt, können zu größerer Aufmerksamkeit für einzelne Werbeflächen führen und liegen von daher auch im Interesse der werbenden Unternehmen.

Das Berliner Werbekonzept legt einen einheitlichen Umgang mit stadtbildprägender Werbung fest. Es ist Hilfestellung für Planerinnen und Planer, Gewerbetreibende und alle, die an der Projektierung von Werbeanlagen beteiligt sind. Zugleich ist es eine Grundlage für die Bearbeitung von Anträgen in den Behörden.

Zuständigkeiten

  • Die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke (Fachbereich Tiefbau) für Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland.
  • Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Oberste Bauaufsicht) für Werbeanlagen des Bundes einschließlich der Verfassungsorgane, Werbeanlagen der Länder mit Ausnahme der Anlagen der Berliner Bezirksverwaltungen, Werbeanlagen der Botschaften und Konsulate.
  • Die Stadtentwicklungsämter der Bezirke (Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht) für alle weiteren Werbeanlagen (u. a. Werbeanlagen auf privaten Grundstücksflächen).
Bei Werbeanlagen an bzw. in der Umgebung von Denkmalen, Denkmalbereichen usw. sind zuständig:
  • Das Landesdenkmalamt für bauordnungsrechtlich verfahrensfreie Werbeanlagen an bzw. in der Umgebung von Denkmalen, Denkmalbereichen usw. der Verfassungsorgane des Bundes.
  • Die Stadtentwicklungsämter der Bezirke (Fachbereich Denkmalschutz) für alle weiteren Werbeanlagen an bzw. in der Umgebung von Denkmalen, Denkmalbereichen usw.
  • Werbekonzept

    Handbuch

    PDF-Dokument - Stand: September 2014

Regelwerk Straßenraumgestaltung Friedrichstadt, Dorotheenstadt und Friedrichswerder

Straßenraumgestaltung

Einen wichtigen Bestandteil der Berliner Innenstadt bilden die Stadterweiterungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert: Der Friedrichswerder, die Dorotheenstadt und die Friedrichstadt.

Aufgrund ihrer innerstädtischen Lage und der hohen Nutzungskonzentration ergeben sich vielfältige Anforderungen an die öffentlichen Räume dieser Stadtteile.

Ziel des Regelwerks ist eine qualitätsvolle und konsistente Gestaltung der öffentlichen Räume, die sowohl den historischen und stadträumlichen Rahmenbedingungen als auch heutigen funktionalen Anforderungen gerecht wird und einen ruhigen Hintergrund für vielfältige, innenstadttypische Nutzungen und Aktivitäten bildet.

Mit dem in den 1990er Jahren erarbeiteten und in 2016 fortgeschriebenen Regelwerk werden allgemeine Grundsätze und Ziele definiert sowie Regeln für die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume entwickelt.

Zuständigkeiten

  • Die Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke (Fachbereich Tiefbau).
  • Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Fachbereiche Mobilität und Tiefbau).
  • Regelwerk Straßenraumgestaltung

    PDF-Dokument (17.8 MB) - Stand: März 2016

Gestaltungsverordnung Historisches Zentrum

Mitte Gendarmenmarkt

Die Baugestaltungsverordnung Historisches Zentrum hat zum Ziel, das Erscheinungsbild der historischen Mitte Berlins zu bewahren und gleichzeitig eine behutsame und nachhaltige bauliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Gegenstand der Verordnung sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden und Neubauten.

Bauherren und Planenden im Geltungsbereich soll mit dieser Verordnung die besondere Gestaltungsintention der Stadt im historischen Zentrum Berlins transparent gemacht werden, um sie bereits vor Beantragung einer Baugenehmigung für die besondere Situation am Standort zu sensibilisieren.
Die Genehmigungsbehörde besitzt damit eine Richtschnur zur qualitätsvollen Bewertung eingereichter Planungen und zur zielorientierten Bearbeitung entsprechender Bauanträge.

Die Gestaltungsverordnung gilt für Umbauten, Ergänzungsbauten, Fassadenneugestaltungen und Neubauten. Sie bestimmt, was im Einzelfall zulässig ist, und was nicht. Geregelt werden Gebäudehöhen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Dächer und Dachaufbauten sowie die Gestaltung der Fenster und sonstige Öffnungen der Fassaden.

Zuständigkeiten

  • Das Stadtentwicklungsamt des Bezirks Mitte von Berlin (Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht).
  • Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Oberste Bauaufsicht).
  • Baugestaltungsverordnung Historisches Zentrum

    PDF-Dokument (2.6 MB) - Stand: 21. August 2009