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PlanungAnhörungsverfahren für Straßenbauvorhaben![]() Neubau der Spreebrücke im Zuge der Süd-Ost-Verbindung - Visualisierung durch Ingenieurbüro Grassl GmbH
Die Anhörungsbehörde ist eine Behörde innerhalb der Abteilung "Grundsatzangelegenheiten und Recht" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Sie führt die Anhörungsverfahren in Planfeststellungsverfahren für die Bundesfernstraßen und die Berliner Straßen durch.
Das Anhörungsverfahren ist ein eigenständiger, unabhängiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, das auf den nachfolgenden Seiten erläutert wird. Aktuelles Anhörungsverfahren
Auslegung von Planunterlagen zum Bauvorhaben
„Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) – A 100“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in diesem Verfahren das Fernstraßen-Bundesamt Öffentliche Auslegung: 16.01. - 15.02.2023 Ablauf der Einwendungsfrist: 15.03.2023 |