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Anhörungsverfahren für StraßenbauvorhabenDas Verfahren im ÜberblickDer Vorhabenträger leitet die Planunterlagen der Anhörungsbehörde zu und beantragt die Durchführung des Anhörungsverfahrens.
![]() Die Anhörungsbehörde prüft die Unterlagen auf Vollständig- und Auslegungsfähigkeit und veranlasst danach deren öffentliche Auslegung zu jedermanns Einsicht.
![]() Die fristgerechten Einwendungen der Bürger/innen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden mit dem Vorhabenträger in einem Termin (Erörterungstermin) erörtert.
![]() Die Anhörungsbehörde übergibt ihre Stellungnahme zum Anhörungsverfahren mit allen abwägungsrelevanten Unterlagen an die Planfeststellungsbehörde.
![]() Die Planfeststellungsbehörde erarbeitet den Planfeststellungsbeschluss
(Genehmigung des Vorhabens). ![]() Der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene Planfeststellungsbeschluss wird zugestellt und nach Bekanntmachung zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Er unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung.
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