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Städtebau
Luftbild 2013 mit Markierung des Geltungsbereiches B-Plan 1-40;
Quelle: Landesluftbildarchiv Berlin
Bereits Ende der 1990er Jahre entstanden an der Bernauer Straße mit dem Mauerdenkmal, dem Dokumentationszentrum Berliner Mauer sowie der Kapelle der Versöhnung Orte des Gedenkens. Erste Überlegungen, eine zentrale Gedenkstätte Berliner Mauer zu errichten, mündeten im Jahr 2005 in einem Beschluss des Berliner Senats, das von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgelegte Gedenkkonzept umzusetzen (Gedenkkonzept-PDF siehe Download). Kernpunkt des Konzeptes ist die Schaffung einer Erinnerungslandschaft entlang der Bernauer Straße als dem einzigen Ort in Berlin, an dem ein Abschnitt der Grenzanlagen mit all seinen Einrichtungen und Sperrelementen noch erhalten ist. Dieser Ort ist von besonderer historischer Bedeutung.
Das bisherige Planungsrecht war nicht geeignet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, die überwiegend eine Freihaltung der Grundstücke für die Gedenkstättennutzung vorsieht. Im September 2005 wurde das Gebiet entlang der Bernauer Straße vom Nordbahnhof bis zum Mauerpark daher zum Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erklärt. Auf Grundlage der Entscheidung des Berliner Senats hat die Senatorin für Stadtentwicklung am 29.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-40 im Bezirk Mitte zur städtebaulichen Sicherung und Umsetzung der zukünftigen „Gedenkstätte Berliner Mauer” beschlossen. Aktuell
Bebauungsplan sichert Flächen für die Gedenkstätte Berliner Mauer
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