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Erweiterung Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer StraßeBebauungsplanverfahren![]() Übersichtsplan einschließlich der Geltungsbereiche der B-Pläne (Stand: März 2016)
Übersichtsplan einschließlich der Geltungsbereiche der B-Pläne als PDF-Plan (pdf; 1,2 MB)
Auf Grundlage der Entscheidung des Berliner Senats hat die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt am 29.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-40 im Bezirk Mitte zur städtebaulichen Sicherung und Umsetzung der zukünftigen „Gedenkstätte Berliner Mauer” beschlossen. Für das Plangebiet wurde am 20.09.2005 die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 Nr.1 AGBauGB erklärt, so dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Bearbeitung zuständig wurde. Im Laufe der Gedenkstättenplanung wuchs insbesondere bei den Anwohnern im Erweiterten Bereich Widerstand gegen den Bebauungsplan 1-40. Infolgedessen wurde der Bebauungsplanbereich mehrfach geteilt, um die Erweiterung der Gedenkstätte nicht zu verzögern. |