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Erweiterung Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer StraßeBebauungspläne 1-40ba und 1-40bbaTeilung des Bebauungsplans 1-40bbIm Bereich Schönholzer Straße konnte für drei Grundstücke nach weiteren Verhandlungen noch immer kein Verkauf der Postenweg-Fläche erreicht werden. Für Baumaßnahmen der Stiftung auf ihren Grundstücken im Bereich des Bebauungsplans 1-40bb konnte bis zur Klärung der Bodenordnung als Voraussetzung für eine rechtlich beanstandungslose Festsetzung des Bebauungsplans jedoch noch keine Planreife erteilt werden. Daher wurde im Februar 2014 die nochmalige Teilung des Bebauungsplanbereichs 1-40bb beschlossen (siehe auch den Übersichtsplan zu den Geltungsbereichen der Bebauungspläne). Der Bebauungsplanentwurf 1-40bbb mit den drei streitbefangenen Grundstückseigentümern kann erst dann weiter geführt werden, wenn die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen durch die drei Parteien zur endgültigen Bodenordnung im Sinne der planerischen Zielstellungen vorliegen.![]() Entwurf Bebauungsplan 1-40ba, Stand: Juni 2014
Entwurf Bebauungsplan 1-40ba, Stand: Juni 2014 (pdf; 1,7 MB)![]() Entwurf Bebauungsplan 1-40bba, Stand: Oktober 2014
Entwurf Bebauungsplan 1-40bba, Stand: Oktober 2014 (pdf; 1,3 MB)Neueinleitung der BebauungspläneFür die Bebauungsplanentwürfe 1-40ba und 1-40bba wurde im Dezember 2013 die Neueinleitung beschlossen. Damit gelten im weiteren Verfahren die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Derzeit werden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung beider Bebauungspläne vorbereitet. |