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Erweiterung Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer StraßeBebauungspläne 1-40a und 1-40b
Nach der Teilung des Bebauungsplans 1-40 im November 2010 wurde entschieden, dass aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist. Diese wurde für den Bebauungsplan 1-40a im März/ April 2011 durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Nach der Abwägung ergaben sich keine Planänderungen.
![]() Bebauungsplanentwurf 1-40a, Stand: öffentliche Auslegung
Bebauungsplanentwurf 1-40a, Stand: öffentliche Auslegung (pdf; 1,5 MB)Am 7. Dezember 2013 wurde die Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens 1-40a beschlossen. Mit der Neueinleitung gelten im weiteren Verfahren die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Nachfolgend wurde eine Änderung der Art der Nutzung im ehemaligen Sanierungsblock vorgenommen. Statt eines allgemeinen Wohngebiets wurde ein Mischgebiet zur planungsrechtlichen Sicherung der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen ausgewiesen. Infolgedessen fand eine öffentliche Auslegung im Januar/Februar 2015 statt. Erneute Teilung des Bebauungsplans 1-40bIm Erweiterten Bereich der Gedenkstätte Berliner Mauer zwischen Brunnenstraße und Schwedter Straße musste der B-Plan 1-40b erneut geteilt werden (siehe auch den Übersichtsplan mit den Geltungsbereichen der B-Pläne). Grund dafür war der Widerstand einiger Anwohner bzw. der Öffentlichkeit gegen die Planung der Wohngebäude an der Bernauer Straße sowie die Einbeziehung des Postenwegs. Aufgrund der Gedenkstättenkonzeption ist der Postenweg im Erweiterten Bereich als Rückgrat der Gedenkstätte jedoch unverzichtbar.Wegen fortbestehender massiver Einwände von Anwohnern und Eigentümern führte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Übereinstimmung mit den Ausschüssen für Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung sowie dem Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses seit Anfang 2011 bis zum 11.02.2012 ein Vermittlungsverfahren für die Lösung der unterschiedlichen Zielvorstellungen durch. Im Ergebnis des Vermittlungsverfahrens konnte ein Konsens zum Beibehalt der Bautypologie bei Reduzierung der Baudichte erzielt werden. Dennoch waren einige Grundstückseigentümer nicht zu einem Verkauf von Grundstücksteilen bereit, die für die Nutzung des Postenwegs für die Gedenkstätte erforderlich wären. Daher wurde der B-Plan in die Bebauungsplanbereiche 1-40ba und 1-40bb geteilt. |