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Erweiterung Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer StraßeBebauungsplan 1-40
Auf Grundlage der Entscheidung des Berliner Senats hat die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt am 29.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-40 im Bezirk Mitte zur städtebaulichen Sicherung und Umsetzung der zukünftigen „Gedenkstätte Berliner Mauer” beschlossen. Für das Plangebiet wurde am 20.09.2005 die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 Nr.1 AGBauGB erklärt, so dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Bearbeitung zuständig wurde.
![]() Planzeichnung des B-Plans 1-40, Blatt 1 (Erweiterter Bereich), Stand: 2010
Planzeichnung des B-Plans 1-40, Blatt 1 (Erweiterter Bereich), Stand: 2010 (pdf; 1,9 MB)![]() Planzeichnung des B-Plans 1-40, Blatt 2 (Kernbereich), Stand: 2010
Planzeichnung des B-Plans 1-40, Blatt 2 (Kernbereich), Stand: 2010 (pdf; 8,15 MB)
Beteiligung der ÖffentlichkeitDurch die hohe stadtpolitische Bedeutung des Gebiets um die Bernauer Straße und die emotionale Verbundenheit der Menschen mit dem Thema Berliner Mauer hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Verein „Berliner Mauer” entschlossen, Beteiligungsformen anzubieten, die über die formale Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus gehen. Als erster Schritt der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 20.06. bis 05.07.2006 der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragte öffentliche „Online-Mauerdialog” durchgeführt, um auf diese Weise auf breitester Basis Meinungen zu diesem sensiblen Thema einzuholen. Bestandteile dieses „Mauerdialogs” waren ein moderierter Internetdialog, „Mauerstreifzüge” vor Ort sowie eine Erörterungsveranstaltung. Dadurch wurden bereits vor der formellen Beteiligung die Interessen von Anwohnern, Grundstückseigentümern und Besuchern erfasst. In diesem Zeitraum bestand für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Internet über das Erweiterungskonzept zu informieren, eigene Gedanken und Anregungen zu äußern und sich auszutauschen. Der Bürgerdialog zur Erweiterung der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße wurde am 05.09.2006 mit einer besonderen Bürgerversammlung - einem eMeeting – vor Ort im Dokumentationszentrum Berliner Mauer abgeschlossen. Hier wurden die bisher gesammelten Ergebnisse des Bürgerdialogs präsentiert und zur Diskussion gestellt. Die Anwesenden konnten dabei interaktiv über so genannte keypads ihre Einschätzung zum Thema abgeben und ihre Meinung aktiv und anonym in die Debatte einbringen. Die Umfrageergebnisse wurden direkt auf der Leinwand präsentiert. So konnte das Meinungsbild des Publikums auch zu spontan entstehenden Fragen deutlich gemacht werden. Die Zusammenfassung der Diskussion im Internet kann hier eingesehen werden. Im Anschluss fand vom 06.09. bis zum 13.10.2006 die mit der Aufstellung des B-Plans 1-40 verbundene formelle frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB statt.Weiteres VerfahrenDie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde am 19.12.2007 abgeschlossen. Im Ergebnis wurden Fachgutachten zu den Themen Lärm, Altlasten sowie Wohn- und Arbeitshygiene beauftragt. Daraus wiederum ergaben sich Änderungen am Bebauungsplan, die vor allem Abstandsflächen und Schallschutz betrafen. Im Zeitraum von Juni bis Juli 2009 fand schließlich die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren mit der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.Anschließend wurde der Plan noch einmal geändert, so dass die Grundzüge der Planung betroffen waren und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich wurden. Die Änderungen bezogen sich überwiegend auf die bauliche Dichte und die Abstandsflächen. Diese Verfahrensschritte wurden im Sommer 2010 durchgeführt. Trotz der Änderungen der Planung konnte der Widerstand seitens der Anwohner nicht gemindert werden. Um die Gedenkstättenplanung im Kernbereich nicht zu gefährden, wurde am 17. November 2010 die Teilung des B-Plans 1-40 in die Bebauungspläne 1-40a für den Kernbereich der Gedenkstätte und 1-40b für den Erweiterten Bereich der Gedenkstätte beschlossen. |