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AlexanderplatzPlanverfahren am Alexanderplatz
Die Planungen zur Umgestaltung des Gebietes Alexanderplatz begannen kurz nach der Wiedervereinigung und erhielten am 15. September 1993 mit dem prämierten Entwurf des Büros Kollhoff/Timmermann zum ausgelobten Städtebaulichen Ideenwettbewerb erste klare Konturen.
Der tiefe Eingriff in die bestehenden Stadtstrukturen und die Komplexität der geplanten Umgestaltung erforderten die umfassende Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange. Deshalb beschloss 1994 der Senat von Berlin die Durchführung von Bebauungsplanverfahren. Für den Kernbereich des Planungsgebietes am und um den Alexanderplatz wurde im April 2000 mit dem Bebauungsplan I-B4a für sieben von insgesamt zehn Turmhochhäusern sowie für weitere Projekte das Baurecht geschaffen. Da sich Berlin wirtschaftlich nicht in der Lage sah, die erforderlichen Voraussetzungen beim Umbau von Leitungen und Straßen zu schaffen, wurden mit den privaten Grundstückseigentümern und Investoren ab 1999 städtebauliche Verträge zur Finanzierung und Realisierung von öffentlichen Maßnahmen abgeschlossen. Das den Masterplan von 1993 prägende Hochhauskonzept war nach mehr als 20 Jahren trotz rechtskräftiger Bebauungspläne nicht umgesetzt worden. Deshalb sowie angesichts der anhaltenden Diskussion um die architektonischen Qualitäten, aber auch die Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes, wurden die Planungen um den Alexanderplatz mit enger Einbindung der Eigentümer und Investoren unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit im Workshopverfahren 2015 überarbeitet. Die konkrete Umsetzung der Planungsziele in Orientierung an den Ergebnissen des Workshopverfahrens erfordert für Teilbereiche eine Änderung des geltenden Planungsrechts durch die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne I-B4a-3 und I-B4a-4. |