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AlexanderplatzBebauungsplanverfahren
Für einige der aktuellen Bauvorhaben bzw. noch nicht realisierten Projekte liegt bereits verbindliches Planungsrecht aufgrund rechtskräftiger Bebauungspläne vor.
Das gilt für die Baublöcke A9-A11 mit dem Bebauungsplan I-B4ca, den Baublock D3 mit dem Bebauungsplan I-B4a sowie den Baublock E1 mit dem Bebauungsplan I-B4d. Für andere Baublöcke muss hingegen wegen aktualisierter Planungsziele zunächst verbindliches Bauplanungsrecht durch die Aufstellung neuer Bebauungspläne geschaffen werden. Dies gilt für die Blöcke D1/D2 und D7 mit dem Bebauungsplan I-B4a-4 sowie den geplanten Hochhausturm auf dem Baufeld D4 mit dem Bebauungsplan I-B4a-3. Übersichtsplan mit Hervorhebung der Bebauungsplanbereiche der aktuellen Projekte,
Quelle: SenStadtWohn, Lahmeyer Deutschland |