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AlexanderplatzBebauungsplan I-B4ca
Der Bebauungsplan I-B4ca wurde am 4. April 2006 festgesetzt. Der Geltungsbereich umfasst die Baublöcke A1 und A5 entlang der Karl-Liebknecht-Straße sowie die Baufelder A9, A10 und A11 an der Alexanderstraße.
Entsprechend der zentralen Funktion des Gebietes nahe des Alexanderplatzes wurden alle Blöcke als Kerngebiete (MK) ausgewiesen. Ziel ist eine attraktive und lebendige Nutzungsmischung mit Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel, kulturellen sowie sozialen Nutzungen und Wohnungen. Für alle Blöcke (außer A5) wurde ein Mindestanteil für Wohnungen festgesetzt (im Block A1 ca. 30% der Geschossfläche, in den Blöcken A9-A11 jeweils 15%). Im Block A1 nördlich der Wadzeckstraße ist eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" festgesetzt. Für die Blockbebauung gilt jeweils eine Traufhöhe (TH) von 30,5m über Gehweg, welche durch zwei Staffelgeschosse bis zu einer Oberkante (OK) von 36,7m über Gehweg überschritten werden darf. In den Baublöcken A9 und A11 ist an der Alexanderstraße jeweils ein Hochhausturm mit einer Höhe von maximal 150m zulässig. Eine grundlegende bauliche Neuordnung ist bisher nur im Baublock A5 mit dem Hotel- und Bürogebäude "Die Welle" erfolgt. Die geplante Verlängerung der Alex-Wedding-Straße und der Keibelstraße bis an die Alexanderstraße kann erst nach Abriss des ehemaligen "Hauses der Elektroindustrie" im Zuge einer Neubebauung auf den Blöcken A9-A11 erfolgen. |