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AlexanderplatzBebauungsplanverfahren I-B4a-3
Das Bebauungsplanverfahren I-B4a-3 für den Bereich des Baublocks D4 dient der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans I-B4a. Dieser weist ein Kerngebiet mit einem Baukörper für ein bis zu 150m hohes Hochhaus im Zentrum des Baufeldes aus. Für den restlichen Block sind eine Traufhöhe (TH) von 30,5m und eine Oberkante (OK) von 36,7m, jeweils über Gehweg, festgesetzt.
Das 2009 fertiggestellte sechsgeschossige Geschäftshaus "die mitte" wurde teilweise auch im Bereich der geplanten Hochhausbebauung errichtet und nutzt die dort mögliche Höhe nicht aus. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer soll deshalb der Hochhausstandort auf die nördliche, bislang unbebaute Teilfläche des Blocks D4 verschoben werden. In einem 2013 durchgeführten architektonischen Wettbewerbsverfahren wurde der Entwurf des Büros Gehry Partners LLP zum ersten Preisträger gekürt. Der Entwurf zum Bebauungsplan I-B4a-3 ist noch nicht rechtskräftig. Vor Abschluss des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens sind zunächst die Auswirkungen der Hochhausgründung auf den überwiegend unterhalb des Baugrundstückes befindlichen Fundamentblock und die damit in baulicher Verbindung stehenden U-Bahnanlagen der BVG abschließend zu klären. |