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![]() EuropacityBebauungsplanverfahren II-201c
Durch das Bebauungsplanverfahren II-201c sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Stadtquartier gegenüber dem Hauptbahnhof geschaffen werden. Dabei konkretisiert der Bebauungsplanentwurf die Planungsabsichten aus dem genannten Masterplan „Heidestraße”, den der Senat von Berlin am 5. Mai 2009 als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen hat.
Für den Bereich des B-Plans II-201c sollen - neben Kerngebieten mit zwei Hochhäusern - ein großer öffentlicher Platz als nördliche Erweiterung des Europaplatzes sowie Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Der Senat von Berlin hat am 8. Juni 2010 den Bebauungsplan beschlossen. Er liegt nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vor. Im nächsten Schritt wird der Bebauungsplan festgesetzt und anschließend im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin veröffentlicht. Städtebauliches KonzeptDie städtebauliche Gestalt des Quartiers am Europaplatz wurde mit einer Vielzahl von Ideenskizzen und Planzeichnungen diskutiert, konkretisiert und schließlich einvernehmlich zur weiteren Planung beschlossen.Mit den im April 2010 begonnenen Maßnahmen für den Neubau der Deutschlandzentrale des Mineralölkonzerns TOTAL in der nördlichen Ecke des B-Plans wird es schon bald zu einem markanten baulichen Auftakt für die Entwicklung des Stadtquartiers Heidestraße kommen. Intention des PlanesDer Plan soll für den Bereich nördlich der Invalidenstraße das städtebauliche Konzept konkretisieren. Der Europaplatz wird über die Invalidenstraße hinaus erweitert und soll dem Hauptbahnhof ein großstädtisches Vorfeld geben.Der Europaplatz wird von einem Quartier begrenzt und baulich gefasst. Besonderer Wert wird dabei auf die räumliche und bauliche Ausbildung des neuen Platzes im Zusammenspiel mit dem Hauptbahnhof sowie die Durchlässigkeit des Quartiers als Übergang zum neuen Stadtteil an der Heidestraße sowie dem Kunstcampus am Hamburger Bahnhof gelegt. In den Erdgeschosszonen sollen sich neben Gastronomieangeboten auch spezifische Einzelhandelsnutzungen finden, die das Quartier beleben aber nicht in Konkurrenz zu den vorhandenen Zentren treten sollen. Im Dialog zum festgesetzten Hochhaus direkt am Hauptbahnhof sollen drei weitere Hochhäuser (eines davon außerhalb des Geltungsbereichs östlich der Heidestraße) ein städtebauliches Ensemble bilden. Diese Hochpunkte mit Dienstleistungsnutzungen besetzen stadträumlich bedeutende Orte. Eine teilweise kulturelle Nutzung zur Invalidenstraße ist wünschenswert. Download![]() Bebauungsplan II-201c - Entwurf vom 02.02.2010
![]() B-Plan II-201c Lage im Stadtgebiet
![]() Ausschnitt aus dem Masterplan
![]() Städtebauliches Konzept
Quelle: Präsentation ASTOC, 2008 ![]() Ausschnitt aus der Visualisierung des Masterplans "Heidestraße" (ohne Darstellung der Planungen am Hauptbahnhof)
Quelle: Vivico |