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StadtentwicklungspläneAlexanderplatz, Mitte
Foto: Till Budde Der Stadtentwicklungsplan Zentren 2030Die gewachsenen städtischen Zentren Berlins bilden ein wichtiges Rückgrat der wachsenden Stadt. Ergänzend spielen Nahversorgungseinrichtungen und Fachmarktstandorte eine wichtige Rolle für die Versorgung der Bevölkerung. Um sowohl die Zentren als auch ein angemessenes ergänzendes Versorgungsnetz zu sichern und zu stärken, hat der Berliner Senat am 12. März 2019 den Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (kurz: StEP Zentren 2030) beschlossen. Der StEP Zentren 2030 ersetzt den zuvor gültigen StEP Zentren 3 aus dem Jahr 2011 und enthält Rahmen setzende Vorgaben zur Weiterentwicklung der Berliner Zentren- und Einzelhandelsstruktur.Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten zum StEP Zentren 2030. mehr Ausführungsvorschriften und Rundschreiben zur Zentren- und EinzelhandelsentwicklungDie Inhalte und Vorgaben des StEP Zentren werden durch Ausführungsvorschriften näher ausgeführt (AV Zentren und Einzelhandel). Die Ausführungsvorschriften beinhalten zudem die Berliner Sortimentsliste sowie Anforderungen und Empfehlungen für bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte. Zur Einzelhandelssteuerung sind neben diesen Verwaltungsvorschriften zudem Rundschreiben und Leitfäden zu beachten.Erläuterungen und Downloads: Ausführungsvorschriften und Rundschreiben. mehr Bezirkliche Zentren- und EinzelhandelskonzepteDer StEP Zentren 2030 enthält gesamtstädtisch relevante Vorgaben und Empfehlungen, die durch bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte vertieft und ergänzt werden.Eine Übersicht über die aktuell gültigen Konzepte der Bezirke: Bezirkliche Zentrenkonzepte. mehr Weitere Instrumente, Programme und InitiativenDer StEP Zentren 2030 und die Ausführungsvorschriften sind vor allem durch bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte sowie durch die verbindliche Bauleitplanung umzusetzen. Gleichwohl dienen eine Reihe weiterer Instrumente, Programme und Initiativen dazu, die Berliner Zentren- und Einzelhandelsstruktur zu stärken.Dies sind unter anderem:
Handelsimmobilien: gemischt genutzt und mehrgeschossigIm Zuge der sozial und nachhaltig wachsenden Stadt sind eingeschossige Handelsimmobilien weitgehend zu vermeiden. Zur Umsetzung dieses Ziels enthält der StEP Zentren 2030 entsprechende städtebauliche Anforderungen unter anderem zur Gestaltung von Einkaufszentren und Lebensmittelmärkten. Das Erfordernis der mehrgeschossigen und nutzungsgemischten Handelsimmobilien wird zudem im Berliner Supermarktgipfel und einem Handlungsleitfaden thematisiert. Hierin werden entsprechende Umsetzungsempfehlungen und gute Beispiele illustriert. mehrAktuell
Am 18. Januar 2020 sind die Ausführungsvorschriften "Zentren und Einzelhandel" in Kraft getreten.
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Der StEP Zentren 2030 steht als Broschüre zum Download bereit.Pressemitteilung vom 12.03.2019 Ergebnisse des zweiten Supermarktgipfels 2018: Karte |