Stadtentwicklungspläne (StEP)

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Stadtentwicklungspläne: Kursbücher für die langfristige Siedlungsentwicklung

Stadtentwicklungspläne (StEP) sind Instrumente der städtebaulichen Planung. Sie haben eine gesamtstädtische Perspektive, d. h. sie werden für die räumliche Entwicklung von ganz Berlin erarbeitet. Mit Blick auf ihr jeweiliges Fachthema zeichnen sie die zukünftige Siedlungsentwicklung vor und beeinflussen die Bauleitplanung.

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StEP Wohnen 2030

StEP Wohnen 2030

Die Aufgabe des StEP Wohnen 2030 ist es, die Wohnungsnachfrage und die Wohnungsbaupotenziale zu ermitteln, die stadtentwicklungspolitischen Leitlinien und Ziele des Wohnungsbaus darzustellen, sowie die Instrumente und Maßnahmen zu benennen, die notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen. Weitere Informationen

StEP Wirtschaft

StEP Wirtschaft 2030

Industriebetriebe sind auch für große Städte mit hohem Anteil zentraler Dienstleistungen unverzichtbar. Es ist daher eine wesentliche Aufgabe der Stadtentwicklungspolitik, für ein angemessenes Flächenangebot für Industrie und Gewerbe zu sorgen. Weitere Informationen

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StEP Klima 2.0

Der StEP Klima widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Aspekten des Klimas in Berlin. Er rückt dabei die Anpassung an dem Klimawandel in den Mittelpunkt, ergänzt aber auch die Anstrengungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Budapester Straße / Breitscheidplatz in der City West

StEP Zentren 2030

Die Stärkung der städtischen Zentren ist eine vordringliche Aufgabe des StEP Zentren 2030. Konzepte und Leitlinien zur Zentren­entwicklung und Einzelhandelssteuerung sind dafür eine wichtige Grundlage. Weitere Informationen

Potsdamer Platz

StEP Mobilität und Verkehr

Berlin verfügt über ein komplexes und hoch leistungsfähiges Verkehrssystem. (Link zur Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Weitere Informationen

Warum gibt es Stadtentwicklungspläne?

Stadtentwicklungspläne tragen dazu bei, dass sich Berlin gesamtstädtisch ausgewogen, integriert und in gemeinwohlorientierter Weise entwickelt. Dazu sind die Pläne auf- und miteinander abgestimmt, sodass Flächenkonkurrenzen frühzeitig gelöst und wechselseitige Erfordernisse in Einklang gebracht werden. Dies ist wichtig, um Berlins Wachstum, beispielsweise die Bedarfe nach Wohn- und Gewerbeflächen, so zu steuern, dass die vorhandene technische und soziale Infrastruktur möglichst optimal ausgelastet und der Landschafts- und Freiraum geschont werden.

Stadtentwicklungspläne wirken informell. Sie beziehen sich auf die Flächenkategorien des Flächennutzungsplans und konkretisieren dessen Darstellungen u. a. durch räumliche und zeitliche Prioritäten. Über das Gegenstromprinzip nehmen Stadtentwicklungspläne Einfluss auf die Bauleitplanung, d. h. den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Stadtentwicklungspläne bilden somit eine Grundlage für alle weiteren städtebaulichen Planungen. Dass sie informell sind, d. h. für ihre Inhalte und ihre Erarbeitungsverfahren keine formelle bundesrechtliche Grundlage vorgesehen ist, bedeutet jedoch nicht, dass sie unverbindlich wären: Stadtentwicklungspläne werden vom Berliner Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus (dem Berliner Landesparlament) zur Kenntnisnahme vorgelegt; die Pläne sind von allen Berliner Verwaltungen in Planungs- und Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Die Stadtentwicklungspläne Wohnen 2030, Zentren 2030, Klima 2.0 werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet, der Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist federführend für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr. In den Erarbeitungsprozess der Stadtentwicklungspläne sind relevante Stakeholder eingebunden, insbesondere die Fach- und Bezirksverwaltungen, Verbände und Initiativen sowie die Politik.

Rechtlich sind Stadtentwicklungspläne städtebauliche Konzepte im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB. In Berlin sind sie im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (vgl. § 246 Abs. 4 BauGB) geregelt. Danach werden Stadtentwicklungspläne für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes erarbeitet. In ihnen werden Maßnahmenarten, -räume und gegebenenfalls zeitliche Stufungen dargestellt. Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Planungen und sind von allen an der Stadtplanung beteiligten Stellen zu berücksichtigen (AG BauGB § 4 Abs. 1).