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Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030
Pläne
Plan: Räumliche Schwerpunkte
1. Plan: Räumliche Schwerpunkte
In vier Kategorien setzt der StEP Wohnen 2030 räumliche Schwerpunkte für den Wohnungsneubau und die quartiersbezogene Bestandsentwicklung:
- 14 Neue Stadtquartiere.
- Wohnungsneubaustandorte ab 200 Wohneinheiten.
- Weiterentwicklung bestehender Siedlungen (Siedlungen der Priorität I).
- Städtebaufördergebiete und Soziale Erhaltungsgebiete (nachrichtlich).
Plan: Räumliches Leitbild Wohnen
2. Plan: Räumliches Leitbild Wohnen
Zentrale Aspekte des räumlichen Leitbilds Wohnen 2030 sind:
- Leitbild der europäischen Stadt: soziale und funktionale Mischung in einem kompakten Siedlungskörper, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, aber maßvolle Stadterweiterung.
- Die räumliche Entwicklung in Berlin und Umland orientiert sich an der vorhandenen Siedlungsstruktur. Sie bildet entlang radial verlaufender Bahntrassen einen Stern. Diesen Siedlungsstern haben die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam als "Gestaltungsraum Siedlung" für die bauliche Weiterentwicklung festgelegt.
- Grüne Keile zwischen den Entwicklungsachsen reichen einerseits als Erholungsräume, Frischluft- und Klimabahnen aus dem Landschaftsraum bis in die innere Stadt. Umgekehrt sind sie grüngeprägte Zugänge aus der inneren Stadt in den freien Landschaftsraum.
- Möglichst gute Anbindung an den öffentlichen Schienennahverkehr, Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs.
- Stadträumliche Verteilung des Wohnungsneubaus mit Fokussierung auf vier große Entwicklungsräume:
- Innenstadt (innerhalb S-Bahn-Ring) mit Europacity und Schöneberger Linse
- Entwicklungsraum nach Südosten aus der inneren Stadt über Neue Mitte Tempelhof, Wissenschaftsstadt Johannisthal/Adlershof und ehem. Güterbahnhof Köpenick zum Flughafen BER
- Entwicklungsraum nach Westen mit großen Konversionsstandorten: Nachnutzung Flughafen Tegel mit Schumacher Quartier und Urban Tech Republic, Insel Gartenfeld, geplanter Siemens-Campus in Siemensstadt und Wasserstadt Oberhavel
- Entwicklungsraum nach Nordosten über das Projekt Michelangelostraße, ehemaliger Rangierbahnhof Pankow, Blankenburger Süden und Buch, der auch Flächenreserven für die Entwicklung der Stadt über 2030 hinaus birgt.
- Neue Stadtquartiere und Weiterentwicklung bestehender Siedlungen vorwiegend in diesen vier Entwicklungsräumen.
- Berücksichtigung der Belange von Ökologie, Klima und Umwelt in der großräumigen Stadt-Umland-Struktur und kleinräumig in den Quartieren und Projekten.
- "Sprung in die zweite Reihe": Städte in Brandenburg, die von Berlin mit der Bahn in 60 Minuten erreichbar sind, werden stärker in die Entwicklung einbezogen. (Diese Städte der zweiten Reihe liegen nicht mehr im Darstellungsbereich des Plans zum "Räumlichen Leitbild Wohnen 2030").
Vertiefungsplan: Zeitliche Realisierbarkeit der Neubaupotenziale
3. Vertiefungsplan: Zeitliche Realisierbarkeit der Neubaupotenziale
Der Vertiefungsplan zeigt die Neubaupotenziale ab 50 Wohneinheiten in ihrer stadträumlichen Verteilung, nach zeitlicher Realisierbarkeit und nach überwiegendem Eigentumsverhältnis (privat bzw. landeseigen).
Die Potenziale sind in drei Größenklassen dargestellt:
- 50 bis 199 Wohneinheiten (WE).
- 200 bis 999 WE.
- 1.000 WE und mehr.
Die zeitliche Einschätzung der Realisierbarkeit ist auf der Grundlage des WoFIS farblich
differenziert dargestellt:
- grün: kurzfristig (realisierbar binnen 3 Jahren einschl. Projekten in Realisierung).
- gelb: mittelfristig (realisierbar binnen 7 Jahren).
- rot: langfristig (realisierbar binnen 12 Jahren).
- blau: Potenzialflächen mit Prüfauftrag.
Die Eigentumsverhältnisse sind durch die Form der Symbole unterschieden:
- Kreis: überwiegend privat (einschließlich Genossenschaften).
- Quadrat: überwiegend landeseigen.
Die großen Kreise kennzeichnen die 14 Neuen Stadtquartiere.
Vertiefungsplan: Weiterentwicklung bestehender Siedlungen
4. Vertiefungsplan: Weiterentwicklung bestehender Siedlungen
Der Vertiefungsplan zeigt die Schwerpunktbereiche nach zwei Prioritätsstufen:
- Priorität I, rot, gekennzeichnet in Großbuchstaben: Untersuchungsgebiete, bei denen Konsens im Hinblick auf eine städtebauliche Weiterentwicklung besteht oder bereits Planungen laufen.
- Priorität II, blau, gekennzeichnet in Kleinbuchstaben: Prüfgebiete, bei denen eine grundsätzliche Eignung für eine Weiterentwicklung vorliegt, aber noch Rahmenbedingungen zu prüfen sind.
Priorität I (Untersuchungsgebiete):
A Stiftsweg/Kavalierstraße (Pankow)
B Friedrichshain-West (Friedrichshain-Kreuzberg)
C Stralauer Allee (Friedrichshain-Kreuzberg)
D Plänterwald (Treptow-Köpenick)
E Oberschöneweide (Treptow-Köpenick)
F Wendenschloß (Kietzer Feld) (Treptow-Köpenick)
G Gropiusstadt Nord/Südwest (Neukölln)
H Ringslebenstraße (Neukölln)
I John-Locke-Straße (Tempelhof-Schöneberg)
J Meraner Straße (Tempelhof-Schöneberg)
K Heinrich-Heine-Viertel (Mitte)
L Schillerhöhe/Afrikanisches Viertel (Mitte)
M Ziekowstraße (Reinickendorf)
N Märkisches Viertel (Reinickendorf)
Priorität II (Prüfgebiete):
a Buch Süd (Pankow)
b Neu-Hohenschönhausen (Lichtenberg)
c Fennpfuhl (Lichtenberg)
d Hellersdorf (Marzahn-Hellersdorf)
e Friedrichsfelde Süd (Lichtenberg)
f Allendeviertel (Treptow-Köpenick)
g Baumschulenweg (Treptow-Köpenick)
h Johannisthal (Treptow-Köpenick)
i Britz (Neumarkplan, Gutschmidtstraße Nord, Grüner Weg West) (Neukölln)
j Eisenacher Straße/Dardanellenweg/Gersdorfstraße (Tempelhof-Schöneberg)
k Hildburghauser Straße/Luckeweg (Steglitz-Zehlendorf)
l Lankwitz (Steglitz-Zehlendorf)
m Manteuffelstraße/Alboinstraße (Tempelhof-Schöneberg)
n Franz-Künstler-Straße (Friedrichshain-Kreuzberg)
o Ackerstraße (Mitte)
p Halemweg (Charlottenburg-Wilmersdorf)
q Georg-Ramin-Siedlung (Spandau)
r Louise-Schroeder-Siedlung (Spandau)
Gemeinwohlorientierter Wohnungsneubau
5. Vertiefungsplan: Gemeinwohlorientierter Wohnungsneubau
Der Vertiefungsplan zeigt wichtige Standorte der gemeinwohlorientierten Neubaupotenziale in zwei Ebenen:
- Die im Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) derzeit enthaltenen gemeinwohlorientierten Potenzialflächen (Vorhaben landeseigener Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sowie weitere Potenziale auf landeseigenen Flächen), sowie Standorte, für die das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung eingesetzt wird oder voraussichtlich zur Anwendung kommt (d.h. ein städtebaulicher Vertrag bereits geschlossen oder die Grundzustimmung erteilt ist).
- Die Schwerpunktbereiche der baulichen Weiterentwicklung bestehender Siedlungen (Priorität I und II).
Städtebaufördergebiete und Soziale Erhaltungsgebiete
6. Detailplan: Städtebaufördergebiete und Soziale Erhaltungsgebiete
Der Vertiefungsplan zeigt zum einen die aktuell festgelegten Gebiete der Städtebauförderung differenziert nach den verschiedenen Programmen (Stand Ende 2018):
- Soziale Stadt.
- Stadtumbau.
- Städtebaulicher Denkmalschutz.
- Aktive Zentren.
- Zukunft Stadtgrün.
- Zum anderen sind die Sanierungsgebiete sowie die Ende 2018 bestehenden 56 Sozialen Erhaltungsgebiete nach § 172 (1) S. 1 Nr. 2 BauGB, die sogenannten "Milieuschutzgebiete" dargestellt.
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