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StadtentwicklungsplänePlan: Räumliche Schwerpunkte; Quelle: SenStadtWohn
Warum ein neuer Stadtentwicklungsplan Wohnen?Im Zeitraum von 2011 bis 2016 ist Berlin um rund 245.000 Menschen gewachsen. Das entspricht der kompletten Bevölkerung einer Großstadt wie Kiel. Seitdem nimmt die Bevölkerung weiter jährlich um die Größenordnung einer Mittelstadt zu. Die reale Entwicklung hat damit die Wachstumsannahmen des "StEP Wohnen 2025" deutlich übertroffen. Das machte es unabdingbar, den StEP Wohnen an die neue Bevölkerungsdynamik anzupassen. Der vom Senat am 20.08.2019 beschlossene Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 wird hier vorgestellt. Welche Aufgabe hat der Stadtentwicklungsplan?Aufgabe des Stadtentwicklungsplans Wohnen ist es festzustellen, wie hoch der Bedarf an Wohnungen ist, wie viel Neubau notwendig ist, um diesen Bedarf zu decken, und wo geeignete Potenziale dafür liegen. Ziel ist eine bedarfsgerechte und ausreichende Flächenvorsorge für den Wohnungsneubau im gesamten Stadtgebiet bis 2030. Dabei benennt der StEP Wohnen 2030 Schwerpunkträume in der Stadt. In ihnen soll sich die Entwicklung vorrangig vollziehen, weil hier die Voraussetzungen günstig sind und stadtentwicklungspolitische Kriterien besonders zum Tragen kommen. Zudem stuft der Plan zeitlich ein, wann mit der Realisierung auf den Flächen zu rechnen ist, und benennt geeignete Instrumente und Maßnahmen, um den notwendigen Wohnungsbau entsprechend der stadtentwicklungspolitischen Ziele umzusetzen. Den Erarbeitungsprozess des StEP Wohnen 2030 hat ein Begleitkreis von rund 30 Personen aus Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Bezirken und stadtgesellschaftlichen Initiativen unterstützt. Der Begleitkreis hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung die Leitlinien erarbeitet und das weitere Verfahren kritisch und konstruktiv begleitet. Aktuell
Siedlungen weiterbauen
Ein wichtiges Thema in der Debatte um die wachsende Stadt ist die Weiterentwicklung bereits bestehender Siedlungen. Lesen Sie mehr Senat beschließt Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 Pressemeldung vom 21.08.2019 Download |