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Foren und InitiativenBeteiligungsbeirat![]() ![]() Foto: Christof Rieken
Der Beteiligungsbeirat Stadtentwicklung des Landes Berlin!Der Beirat als ein Instrument zur Umsetzung der LeitlinienDer Berliner Senat will Beteiligung fördern! Dazu wurden die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ (LLBB) nach intensiver gemeinsamer Arbeit von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im September 2019 vom Senat beschlossen. Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien.Eines dieser Instrumente ist der neue Beteiligungsbeirat. Er soll die Umsetzung der Leitlinien begleiten und sie zusammen mit der Öffentlichkeit auswerten. In ausgewählten Fällen kann er sich mit der Beteiligung in einzelnen Projekten der Stadtentwicklung beschäftigen und Vorschläge zur Ausgestaltung des Beteiligungskonzeptes machen. Der Beirat hat 24 Mitglieder mit gleichem Rede- und Stimmrecht: Für die Verwaltung sind sechs Sitze, für Mitglieder aus dem Abgeordnetenhaus sind vier Sitze vorgesehen. Die Bürgerschaft ist mit acht Sitzen und die organisierte Zivilgesellschaft mit sechs Sitzen vertreten. Die Mitgliedschaft gilt für bis zu fünf Jahre bei etwa vier Sitzungen pro Jahr. Weitere Details zum Beirat finden sich in der Leitlinienbroschüre (PDF) auf den Seiten 32 bis 34 und in der Infobroschüre. (Beide stehen zum Download im rechten Bereich zur Verfügung). Verwaltung und PolitikVon den sechs Mitgliedern aus der Verwaltung wurden drei aus den Senatsverwaltungen aus Ebene der Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre ernannt. Weitere drei Verwaltungsmitglieder wurden durch den Rat der Bürgermeister aus den Bezirken berufen und kommen aus den Reihen der Bezirksbürgermeister oder Bezirksbürgermeisterinnen beziehungsweise Stadträtinnen oder Stadträten. Für alle diese Mitglieder wurden auch stellvertretende Mitglieder benannt.Die Plätze aus Politik und Verwaltung sind an die laufende Berliner Wahlperiode gebunden. Die Neubesetzung der Mitglieder aus Politik und Verwaltung erfolgt derzeit. Bürgerschaft und deren AuswahlDie Plätze für Bürgerschaft und organisierte Zivilgesellschaft wurden in einem für alle Berlinerinnen und Berliner offenen Bewerbungsverfahren durch eine gewichtete Zufallsauswahl vergeben. Dazu fand vom 10. September bis zum 10. Oktober 2020 die Bewerbungsphase statt. Ziel war die Losung von acht Mitgliedern, acht stellvertretenden Mitgliedern sowie 16 Nachrückenden für den Fall, dass Mitglieder oder Stellvertretende von ihrem Amt vorzeitig zurücktreten.Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgte durch eine sogenannte "gewichtete Zufallsauswahl", sodass eine Annäherung an die Bevölkerungszusammensetzung Berlins erreicht wird. Anhand der Merkmale Geschlecht, Alter, Bezirk, Migrationshintergrund und Schulbildung wurde für die entsprechenden Merkmalsausprägungen über die amtliche Statistik ermittelt, wie viele Kandidaten in den einzelnen Ausprägungen gezogen werden sollen. Für diese Plätze haben sich etwa 650 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Alle Merkmale konnten aus der Gruppe der Bewerbenden in etwa entsprechend dem Anteil an der Berliner Bevölkerung abgebildet werden. Initiativen, Vereine und Verbände der organisierten Zivilgesellschaft und deren AuswahlDie Leitlinien legen fest, dass die sechs Sitze aus aktiven Initiativen, Vereinen und Verbänden, die im Bereich der Stadtentwicklung tätig sind, aus sechs verschiedenen Clustern kommen sollen: Wirtschaft, Soziales und Gesundheit, organisierte Zivilgesellschaft, Umwelt, Menschen mit Behinderung, Organisation von Migrantinnen und Migranten. Jede Organisation musste angeben, für welchen Bereich sie sich bewerben möchte. Innerhalb jedes Clusters wurde erneut per Zufalls ausgewählt.Auf die Bewerbungsphase vom 10. September bis zum 10. Oktober 2020 wurde über eine breite Ansprache von Organisationen und Gruppen sowie durch Flyer und Plakate aufmerksam gemacht. Schlussendlich lagen für alle sechs Cluster zusammen 106 Bewerbungen vor. Die gewichtete Zufallsauswahl für die Bewerbungen aus Bürgerschaft und organisierter Zivilgesellschaft wurde von der Trendfish Insights GmbH aus Kiel umgesetzt. Ausführliche Informationen dazu stehen im Auswahlbericht zur Verfügung, der zusammen mit der Mitgliederliste im Downloadbereich zum Herunterladen bereitsteht. Sprecher:innenrat des Beteiligungsbeirats gewähltAuf seiner 4. Sitzung am 23. August 2021 wurden die Mitglieder Helene Anders, Yüksel Aslan und Ina Juckel zu Sprecher:innen des Beteiligungsbeirats gewählt. Zusammen mit dem Beschluss der Geschäftsordnung hat der Beirat damit seinen Aufbauprozess abgeschlossen. Im Zuge der Berliner Wahlen, werden in den kommenden Monaten die Beiratsmitglieder aus Politik und Verwaltung neu bestimmt.![]() Der neue Sprecher:innenrat des Beteiligungsbeirats, August 2021;
Foto: © raumscript / Jasmina McKenna Sitzungen des Beirats
nächste Sitzungstermine:
--> Sitzungsprotokolle: Sitzungsprotokolle werden nach Freigabe durch den Beirat auf der Folgesitzung veröffentlicht Downloads und Links
Festlegungen zum Beirat in den Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung
Info-Papier zum Beteiligungsbeirat Auswahlverfahren der Bürgerschaft und der zivilgesellschaftlichen Initiativen Liste der Mitglieder des Beirats (Stand: 21.12.2021) Geschäftsordnung Kontakte
Geschäftsstelle des Beteiligungsbeirats
Katharinenstraße 19-20 10711 Berlin Tel.: (030) 8960030 E-Mail: team-beteiligungsbeirat@bsm-berlin.de Sprecher:innenrat des Beteiligungsbeirats E-Mail: btbr_sprecher-innen@bsm-berlin.de Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Zentrale Anlaufstelle Bürgerbeteiligung Lukas Born Nils Jonas Martin Pauli Tel.: (030) 90139-3996 E-Mail: buergerbeteiligung@senstadt.berlin.de |