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Flächennutzungsplanung BerlinErläuterungen zum FNPWas ist der FNP, was stellt er dar ?Der Flächennutzungsplan (FNP) als parlamentarisch legitimiertes, integrales Planungsinstrument schafft die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Daseinsvorsorge im gesamten Stadtgebiet Berlins. Er bildet damit gleichzeitig die strategische Grundlage für Nutzungsentscheidungen und die räumliche Investitionssteuerung.Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. In Berlin enthält der FNP auch regionalplanerisch bedeutsame Darstellungen. Es werden grundsätzlich nur Flächennutzungen mit einer Größe von mehr als 3 ha dargestellt. Wesentliche Inhalte der Planzeichnung sind: die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen; die Gliederung der Wohnbauflächen nach baulicher Dichte; die Lage der gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen; Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung (soweit von übergeordneter Bedeutung bzw. größer 3 ha); die wichtigsten Verkehrstrassen und die Gliederung der Freiflächen in Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen. Woraus besteht der Flächennutzungsplan ?Der 1994 beschlossene Flächennutzungsplan wurde inzwischen durch Änderungensverfahren überarbeitet und zuletzt 2015 neu bekannt gemacht; er besteht jetzt aus:
Wann wird der FNP geändert ?Der FNP Berlin ist ständig aktuell zu halten. Dadurch erfüllt er auch langfristig seine stadtentwicklungspolitische und strategische Schnittstellenfunktion als Entscheidungsinstrument. Die hierzu erforderlichen Änderungen des FNP erfolgen vor dem Hintergrund der Bewertung gesamtstädtischer und örtlicher Rahmenbedingungen, der Berücksichtigung aktueller Verschiebungen einzelner thematischer Zielansätze und der Weiterentwicklung teilräumlicher Planungsziele. Durch unterschiedliche, jeweils der Komplexität der Änderung angemessene Verfahrenstypen, das Instrument der FNP-Planreife und die Verfahrensbündelung wurden die Voraussetzungen für eine zügige und flexible Aktualisierung des Plans geschaffen. Die FNP-Planreifeerklärung ermöglicht die Umsetzung planerisch verfestigter Vorhaben für Teile einer FNP-Änderung auch schon vor Abschluss des Verfahrens.Wen bindet der FNP ?Der FNP ist für die bei seiner Aufstellung beteiligten Behörden und öffentlichen Planungsträger bindend; es besteht Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB.Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Erst diese enthalten gegenüber dem Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen. ![]() Downloads
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