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Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und WohnenArchiv: Bebauungsplan 3-65 („Grundschule Heinersdorfer Straße“)Hinweis:Archivierte Version - Beteiligung ist nicht mehr möglich!Die hier vorliegenden Daten entsprechen dem Stand des Verfahrens während der Öffentlichen Auslegung vom 02.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich im Entscheidungsprozess. mehr ![]() Schrägluftbild Geltungsbereich Bebauungsplan 3-65; Foto: Dirk Laubner, SenStadtWohn Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des PlanungssicherstellungsgesetzesBebauungsplan 3-65 im Bezirk Pankow, Ortsteil BlankenburgBitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 22.10.2021. Was wird ausgelegt?Für eine Teilfläche des Geländes zwischen Heinersdorfer Straße, südlich des Grundstückes Heinersdorfer Straße 14 und nördlich des Schmöckpfuhlgrabens im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenburg (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans 3-65 aus.Dem Bebauungsplan 3-65 sind zum Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild sowie in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gemäß § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch Flächen des Leitprojekts „Malchower Auenlandschaft“ im Teilraum „Neue Wiesen“, westlich der Straße Am Luchgraben und südlich des Baches Laake (vgl. Planausschnitt) sowie im Teilraum „Südliche Feldflur“, südöstlich der Malchower Chaussee und nördlich der Darßer Straße, im Bezirk Pankow, Ortsteil Stadtrandsiedlung Malchow (vgl. Planausschnitt) zugeordnet. ![]() Ausgleichsfläche im Teilraum „Neue Wiesen“ des Leitprojekts „Malchower Auenlandschaft“; Quelle: DTK 10, SenStadtWohn
![]() Ausgleichsfläche im Teilraum „Südliche Feldflur“ des Leitprojekts „Malchower Auenlandschaft“; Quelle: DTK 10, SenStadtWohn
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Was beinhaltet der Plan?Im Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer 4-zügigen Grundschule mit Freiflächen, einer Sporthalle und Außensportflächen (Gemeinbedarfsfläche) geschaffen werden. Daneben werden Flächen für eine übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) sowie die langfristig angestrebte Verbreiterung der Heinersdorfer Straße gesichert (Straßenverkehrsfläche). Der Planentwurf liegt mit Begründung und Umweltbericht öffentlich aus.Wie kann man sich beteiligen?Vom 02.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 können Sie den Entwurf des Bebauungsplans einsehen und eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben.Wo wird der Plan ausgelegt?Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet durchgeführt.Sie können sich hier online äußern. Die Unterlagen werden zusätzlich in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Raum 105, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, ausgelegt. Für eine Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon unter: 90139-4888 oder 90139-4829 bzw. per E-Mail unter: 3-65@senstadt.berlin.de erforderlich. Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten. Das Dienstgebäude darf mit respiratorischen, grippeähnlichen und/oder Erkältungssymptomen nicht betreten werden. Wann wird der Plan ausgelegt?Die Auslegung erfolgt vom 02.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021.Die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort kann - nach telefonischer Vereinbarung unter 90139-4888 oder 90139-4829 bzw. per E-Mail unter: 3-65@senstadt.berlin.de - von Montag bis Mittwoch von 09:00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 15:30 Uhr erfolgen – nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch bzw. per E-Mail. Hinweis zum DatenschutzDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.Weitere Informationen: MaterialienUntersuchungenUmwelt und NaturKlima, Boden und NiederschlagsentwässerungVerkehr und LärmArtenschutz![]() Online-BeteiligungDatenschutzerklärung mehr Was geschieht mit Ihren Anregungen? mehr ![]() Planausschnitt Geltungsbereich Bebauungsplan 3-65; Quelle: Geoportal Berlin, SenStadtWohn
Kontakt
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Referat Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt Herr Rave Tel. (030) 90139-4888 Herr Gerlach Tel. (030) 90139-4829 E-Mail: 3-65@senstadt.berlin.de |