![]() |
||||||
|
Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenBebauungsplan 12-62e (Schumacher Quartier)Verlängerung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BaugesetzbuchBebauungsplan 12-62e im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil TegelWas wird ausgelegt?Der Bebauungsplan 12-62e soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für soziale Infrastruktureinrichtungen bilden, welche als direkte Folge aus dem geplanten neuen Wohngebiet „Schumacher Quartier“ hervorgehen.Was beinhaltet der Plan?Die geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildungscampus“ soll – neben Grundschule und weiterführender Schule – auch Kinderbetreuungs- und Jungendfreizeitangebote bieten. Dazu zählen auch Sportanlagen.Darüber hinaus ist eine öffentliche Parkanlage mit Grünverbindungsfunktionen sowie eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung geplant. Die Anbindung des Plangebietes 12-62e an das vorhandene öffentliche Verkehrsnetz wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 12-62c gesichert. Wie kann man sich beteiligen?Vom 20.06.2022 bis einschließlich 31.08.2022 können Sie die Entwürfe der Bebauungspläne einsehen und eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten, da Ihre Stellungnahme sonst unberücksichtigt bleiben kann.Wo wird der Bebauungsplan ausgelegt?Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen,Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 0105, EG Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten. Sie können die Unterlagen auch hier im Internet einsehen und sich hier online äußern. Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs 12-62e können telefonisch unter: 030 90139-3791 oder per E-Mail an: 12-62e@senstadt.berlin.de gestellt werden. Wann wird der Plan ausgelegt?Vom 20.06.2022 bis einschließlich 31.08.2022Montag bis Mittwoch von 09:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 15:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.Materialien![]() Online-BeteiligungDatenschutzerklärung mehr Was geschieht mit Ihren Anregungen? mehr ![]() Planentwurf; scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, WGF Nürnberg Landschaftsarchitekten ![]()
Planausschnitt mit Geltungsbereich B-Plan 12-62e
Quelle: Geoportal Berlin Kontakt
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen II B 23 Städtebau und Projekte Frau Franßen E-Mail: 12-62e@senstadt.berlin.de Telefon: (030) 90139-3791 |