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Bebauungsplanverfahren in BerlinFAQ - Häufig gestellte FragenWelche Verfahrensschritte durchläuft ein Bebauungsplan bei der Aufstellung und welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?
Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan: Wie wird die Nutzung einer Fläche bestimmt?
Wie eine Fläche künftig neu oder anders genutzt werden kann, ist nicht zufällig, sondern Ergebnis einer umfassenden Abstimmung zwischen unterschiedlichen Nutzungsanforderungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Baugesetzbuch schreibt dafür eine zweistufige Planung vor, bestehend aus einer vorbereitenden und einer verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan, der Flächennutzungsplan oder auch nur "FNP" genannt, legt für die gesamte Stadtfläche die geplanten Nutzungen in ihren Grundzügen fest. Im nächsten Schritt, dem verbindlichen Bauleitplan, wird die Flächennutzung – in der Regel durch den Bezirk – in Form eines Bebauungsplans oder kurz B-Plans konkretisiert und am Ende rechtsverbindlich festgesetzt. Der Bebauungsplan muss auf den Flächennutzungsplans aufbauend entwickelt werden. So kann z.B. aus einer im FNP vorgesehenen Wohnbaufläche kein Gewerbegebiet entwickelt werden. Sonstige städtebaulichen Pläne oder Entwicklungskonzepte, die vom Bezirk oder Senat beschlossen wurden (z. B. die Bereichsentwicklungspläne und Stadtentwicklungspläne) sind bei der Abwägung zu berücksichtigen.
Was gehört zu einem Bebauungsplan?
Sie haben von einem Bauprojekt oder einer Planung in Ihrer Nachbarschaft gehört und wollen konkret wissen, was geplant ist? Oder Sie wollen selbst bauen? Sofern ein Bebauungsplan festgesetzt ist, gibt dieser Ihnen Auskunft, was an Nutzungen und Bebauungen möglich ist. Bei Plänen im Aufstellungsverfahren zeigt er auf, was in Zukunft ermöglicht werden soll. Da Bebauungspläne jedoch stark normiert und juristisch sind, erschließen sie sich einem ungeübten Auge nicht sofort.
Die Bezirksverwaltung hilft Ihnen gern, wenn Sie Fragen haben. In der Regel enthält der B-Plan neben einer Planzeichnung mit Legende auch ergänzende textliche Regelungen. Zu jedem Plan gehört eine Begründung, in der der Bezirk seine städtebaulichen Ziele und Entscheidungen erläutert. Darüber hinaus muss der Bezirk die Umweltauswirkungen seiner Planungen darlegen.
Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt?
Ein Investor, der ein Einkaufszentrum plant, die Verwaltung, die neue Wohnungen schaffen will und Standorte für soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindertagesstätten oder bestehende Nutzungen sichern möchte. Wann immer etwas Neues entsteht oder Bestehendes erhalten bleiben soll und dies nur mit Hilfe eines neuen Bebauungsplans möglich ist, haben Sie breite Mitwirkungsrechte.
Ob ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt oder ein bestehender Plan verändert wird, entscheidet der Bezirk. Das Baugesetzbuch schreibt einen B-Plan vor, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 BauGB). In Berlin liegt diese Entscheidung (Planungshoheit) zunächst bei den Bezirken, die auch in der Regel die Bebauungspläne aufstellen (Fachbereich Stadtplanung). In Einzelfällen kann auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Bebauungsplan aufstellen, beispielsweise wenn es um Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung geht (§ 9 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch, AGBauGB). Beispiele hierfür sind die "Europacity" an der Heidestraße, der Bereich rund um den Alexanderplatz oder Potsdamer Platz und der Flughafen Tegel. Bebauungspläne werden zum Beispiel aufgestellt, wenn aufgegebene Gewerbeflächen oder Bahnflächen künftig für Wohnungsbau genutzt werden sollen oder wenn eine Brachfläche zur öffentlichen Grünfläche und/oder einem Spielplatz entwickelt werden soll. Auch wenn in einem Quartier eine deutlich höhere und dichtere Bebauung erwünscht ist, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Zudem werden Standorte für Schulen, Kitas oder andere öffentliche Einrichtungen häufig durch Bebauungspläne festgelegt. Einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans haben Bürger und Inverstoren gegenüber dem Bezirk allerdings nicht.
Welche Verfahrensschritte durchläuft ein Bebauungsplan bei der Aufstellung und welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?
Was geschieht mit Ihren Anregungen?
Ihre Stellungnahme steht nicht nur neben Interessen anderer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch neben denen von Investoren, Behörden, Verbänden, Initiativen und anderen "Trägern öffentlicher Belange", wie Energieversorgern, Wasserwerken oder Telekommunikationsanbietern.
Deshalb werden im Beteiligungsprozess alle Anregungen gründlich gegeneinander abgewogen, gewichtet und letztlich in eine Rangfolge gesetzt. Sie entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Ihr Anliegen in der weiteren Planung berücksichtigt werden kann. Durch diese aufwändige Prüfung kann zwischen Ihrer Einwendung und der Entscheidung eine geraume Zeit vergehen. In jedem Fall informiert Sie die Bezirksverwaltung am Ende des Verfahrens, also nach Festsetzung des Bebauungsplans, schriftlich über das Ergebnis, sofern Sie Ihre Adresse angegeben haben.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Kein Bebauungsplan ist für immer in Stein gemeißelt. Denn städtebauliche Ziele entwickeln sich weiter oder ein konkretes Projekt, das generell befürwortet wird, ist nach einem geltenden Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. In diesen Fällen kann der Bezirk nach dem gleichen Procedere erneut ein Bebauungsplanverfahren durchführen – um einen bestehenden Plan zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
Was ist ein dringendes Gesamtinteresse Berlins
(gem. § 7 Abs. 1 AGBauGB) und wer stellt dies fest?
Zu Beginn des Planverfahrens informiert der Bezirk die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über seine Planungsabsichten. Dort wird u.a. geprüft ob die Planung sich auf die sogenannten "dringenden Gesamtinteressen Berlins" negativ auswirken könnte. Von dringendem Gesamtinteresse sind z.B.:
Was ist anders bei Bebauungsplänen der Senatsverwaltung?
Alle Aufgaben im Aufstellungsverfahren, die sonst das Bezirksamt übernimmt, werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übernommen. An die Stelle des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung tritt der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses.
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