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Nachhaltige ErneuerungGrundlagen und FördervorgabenGrundlagenGrundlagen der Förderung von Projekten im Programm Stadtumbau sind a) die "Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen" des Landes Berlin vom 20. Mai 2014, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.06.2014 AV Stadterneuerung 2014 (PDF, 0,3 MB) Die Verlängerung der AV Stadterneuerung wurde im Amtsblatt vom 28. Dezember 2018 veröffentlicht) https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/download/abl_2018_52_7191_7270_online.pdf b) die Verwaltungsvereinbarung (VV) Städtebauförderung, die jährlich zwischen dem Bund und den Ländern neu abgeschlossen wird und auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat abrufbar ist. c) die Verwaltungsvereinbarung für Fördervorhaben mit anteiliger Förderung durch den Strukturfonds der Europäischen Union EFRE. Sie gilt während der Förderperiode 2014 bis 2020 und ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 48 vom 22.11.2014: Verwaltungsvorschrift „Zukunftsinitiative Stadtteil II EFRE 2014" (PDF; 0,3 MB). Fördervorhaben mit EFRE-Zuschüssen für die aktuelle Förderperiode 2014 bis 2020 betreut der Programm-Dienstleister PDL. Weitere Informationen - zum Beispiel ein Förderglossar - sowie einen umfangreichen Downloadbereich finden Sie auf der Website von PDL d) ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für jedes Fördergebiet Zu Beginn des Förderverfahrens und vor der Festlegung eines neuen Fördergebiets wird als Grundlage ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Es schlägt wichtige Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs und zur Stärkung positiver Entwicklungen im Gebiet vor. Diese werden auf Basis einer umfangreichen Analyse durch die bezirklichen Fachämter in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und verschiedenen Akteuren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebietes definiert. Die ISEKs aller Fördergebiete sind bei den Dokumenten der jeweiligen Gebietsseiten zu finden. Die förmliche Festlegung von Fördergebieten obliegt dem Senat unter Mitwirkung der Bezirke. Eine Arbeitshilfe zur Erstellung eines ISEK hat der Bund 2016 herausgegeben. Hier können Sie die Arbeitshilfe herunterladen: https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/ProgrammeVor2020/AktiveStadtUndOrtsteilzentren/Arbeitshilfe_ISEK.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ProgrammleitfadenDer Programmleitfaden legt Regelungen zum Förderverfahren fest, die als Handlungsanleitung für die Programmbeteiligten dienen und eine einheitliche Umsetzung des Programms in den Berliner Fördergebieten gewährleisten sollen. Den Bezirksämtern obliegt die Durchführungssteuerung der Förderverfahren in den einzelnen Fördergebieten. Fördernehmer sind in der Regel die bezirklichen Fachämter (z. B. Grünflächenamt, Straßenbauamt, Hochbauamt). Private Eigentümer bzw. Nutzer beantragen die Förderung von Projekten bei ihrem Bezirksamt als Zuwendung. Programmleitfaden (PDF) Anlagen, Formblätter Musterdateien Bauschild (zip; 16,9 MB) Musterdateien Projekt-Infotafel (4,8 MB) Logos und Hilfen für die ÖffentlichkeitsarbeitRichtlinien, Logos und Musterdateien für die Gestaltung und Produktion von Projekt-Infotafeln, Informationen und Vorgaben für weitere Veröffentlichungen und Printprodukte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/downloads/index.shtml#bauschild Programmlogos zum DownloadProgrammlogos zum Download Zip-Datei mit den erforderlichen Logos Kombilogos Bezirke und Senat zum DownloadKombilogos horizontal Zip-Datei (alle Bezirke) Kombilogos vertikal Zip-Datei (alle Bezirke) Aus "Stadtumbau" wird "Nachhaltige Erneuerung"Kontakt
Petermann, Christian
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Tel: 030 90139 4860
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