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Barrierefreies BauenAktuellesBeratungsstelle Barrierefreies BauenSeit dem 01.09.2021 werden kostenlos einstündige Erstberatungen zu Fragen des Barrierefreien Bauens angeboten. mehrAusstellung: Mikrowohnen barrierefreiDie Ausstellung ist wieder offen.Bitte beachten Sie: Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen. Es dürfen maximal 4 Personen gleichzeitig die Ausstellung besuchen. Eine Nasen-Mund-Bedeckung muss getragen werden und wir bitten Sie das im Ausstellungsraum ausgelegte Formular zur Kontaktverfolgung auszufüllen. Die Ausstellung wird vom 08.07. bis 15.09.2020 im Ausstellungsraum (im Erdgeschoss links) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gezeigt. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Württembergische Straße 6 10707 Berlin Öffnungszeiten der Ausstellung: Montag – Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr Der Ausstellungsraum und die Ausstellung sind barrierefrei zugänglich. Es liegt eine Broschüre mit taktilen Grundrissen aus. Mit Hilfe von QR-Codes in der Broschüre sind die Ausstellungstexte als Audiodatei (mp3) zum Anhören hinterlegt. Ergänzung der Anleitung zum Konzept Barrierefrei um Hinweise für SchulenDieses neue in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erstellte Einlegeblatt konkretisiert die relevanten Inhalte speziell hinsichtlich des Neubaus von Schulen in Berlin in Verbindung mit den Standards für den Neubau von Schulen (Dezember 2018) und den Handbüchern "Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude" und "Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum". Sie soll Entscheidungen im Schulneubau und die Erstellung des Konzepts Barrierefrei erleichtern und ist soweit wie möglich für die Sanierung von Schulen umzusetzen. Lesen Sie mehrVerordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen (Barrierefreies Wohnen Verordnung) – Inkrafttreten 1.1.2020Die mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin in § 50 Absatz 1 Satz 4 bereits umgesetzte Quantität von barrierefreien Wohnungen soll künftig in angemessener Qualität ausgeführt werden. Bisherige Anforderungen sind in der DIN 18040 Teil 2 verankert. Differenzen zwischen Gesetzestext und DIN-Standardforderungen in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) führten mitunter zu Unklarheiten. Mit der Verordnung können nun alle Anforderungen des barrierefreien Wohnens einem Regelwerk entnommen werden.Sie charakterisiert alle einzuhaltenden Mindeststandards für den in § 50 der Bauordnung für Berlin geforderten barrierefreien Wohnraum und beschreibt die Anforderungen als schlüssige Funktionskette vom Straßenland über das Grundstück bis in die barrierefreie Wohnung. Der Gesetzestext wird in der Begründung durch Grafiken konkretisiert und damit eindeutig und einfach verständlich. Berlin - Design for all - ProjektbeispieleBerliner Beispiele im Design for all: Vorliegende Projektbeispiele wurden ausgewählt, um anschaulich zu zeigen, wie Forderungen ästhetisch und angenehm für breite Nutzergruppen Gestalt finden. Lesen Sie mehr Broschüre: Nachhaltig barrierefreien/-reduzierten Wohnraum schaffen in einer älter werdenden GesellschaftDie Broschüre entstand im Nachgang der Fachveranstaltung, die am 25. Oktober 2017 in Berlin stattfand. Eingeladen dazu hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Die Broschüre enthält die Inhalte der Vorträge und Statements aus der Diskussion. Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen wurde aktualisiertVerordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2017 (GVBl. S. 277) |