Die inhaltlichen Kriterien werden der durchführenden BIM GmbH durch den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren vorgegeben. Der Steuerungsausschuss trifft inhaltliche Festlegungen und entscheidet über das Verhältnis der Kriterien untereinander. Daraus resultiert eine Bewertungsmatrix, die Bestandteil des Exposés zum jeweiligen Grundstück wird.
Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren setzt sich aus ständigen und nicht ständigen Mitgliedern zusammen. Ständige Mitglieder sind jeweils ein/e benannter/e Vertreter/in der BIM GmbH, der Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Wirtschaft, Technologie und Forschung und der Senatskanzlei sowie des jeweiligen Belegenheitsbezirks.
Die Wohnungsbauleitstelle und das Wettbewerbsreferat II D vertreten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Steuerungsauschuss. Sofern durch inhaltliche Vorgaben Zuständigkeiten anderer Verwaltungen berührt sind, können deren Vertreter als nicht ständige Mitglieder zu den Beratungen des Steuerungsausschusses hinzugezogen werden.