Zentren sind die Orte in Städten, an denen sich das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben bündelt. Zentren bestimmen die Ausstrahlung der Stadt. Die Stärkung der städtischen Zentren ist deshalb eine vordringliche Aufgabe der Gemeinden. Konzepte und Leitlinien zur Zentrenentwicklung und Einzelhandelssteuerung sind dafür eine wichtige Grundlage.
In Berlin übernimmt diese Funktion der Stadtentwicklungsplan Zentren. Schon der erste, 1999 beschlossene Stadtentwicklungsplan Zentren und Einzelhandel definierte die Zentrenhierarchie klar und verlässlich. Mit dem 2005 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 wurden zudem Komplementärstandorte für nicht integrierbare Ansiedlungen vorgesehen. Am 12. April 2011 hat der Berliner Senat den neuen Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (StEP Zentren 3) beschlossen. Damit wurde das bewährte stadtentwicklungsplanerische Planungs- und Steuerungsinstrument aktualisiert.
Der Senat hat am 25. Januar 2011 den
Bericht über Stadtverträgliche Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsunternehmen (pdf; 119 KB) zur Kenntnis genommen und an das Abgeordnetenhaus überwiesen.