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WohnungsbestandZuschüsse für Wohnumfeldmaßnahmen![]() QM-Gebiet Mehringplatz, Innenhof Lindenstraße; Foto: Holger Hübner
Projektaufruf über die Vergabe von Zuschüssen für investive Wohnumfeldmaßnahmen in Großsiedlungen der NachkriegszeitDas Land Berlin vergibt 2022/2023 Zuschüsse zur Finanzierung von Wohnumfeldmaßnahmen oder Aufwertungsmaßnahmen im und am Bestand in Großsiedlungen der Nachkriegszeit mit einem Potenzial an Ergänzungsbauten; die Projektförderung entsprechender Maßnahmen im Jahr 2021 wird fortgeführt. Die geförderten Maßnahmen sollen die Akzeptanz von geplanten Neubaumaßnahmen innerhalb bestehender Siedlungsstrukturen erhöhen und insbesondere für die Bestandsbewohner eine Aufwertung ihres Wohnumfeldes bewirken. Je nachdem ob neue Investitionsmaßnahmen getätigt oder bestehende Einrichtungen/Anlagen aufbereitet und ergänzt werden, gelten folgende Förderkonditionen:
Gemäß Nr. 1.4 AV § 44 LHO dürfen Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Für Bewilligungen in diesem Programm stehen gemäß Haushaltsplan 2022/2023 jeweils 2.000.000 € in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Anträge auf Zuschüsse können alle Wohnungsunternehmen stellen, die Neubauvorhaben in bestehenden Großsiedlungen der Nachkriegszeit planen oder kürzlich umgesetzt haben und in diesem Zusammenhang Wohnumfeldmaßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz des Neubaus realisieren wollen. Anträge müssen umfassen:
Die Mittel werden in der Eingangsreihenfolge förderfähiger Anträge im Rahmen verfügbarer Mittel vergeben. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge können bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – IV A 29 – gestellt werden. Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Herr Wolff Tel.: 030 90139-4764 E-Mail: Friedemann.Wolff@senstadt.berlin.de |