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WohnungsbestandVergesellschaftung![]() Foto: Dirk Laubner Anlässlich des bevorstehenden Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer privater Unternehmen nach Artikel 15 GG wird in der Öffentlichkeit eine kontroverse Debatte geführt. Weil die Frage juristisches Neuland ist, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorab drei Verfassungsrechtler um erste Einschätzungen gebeten. Für mehr Transparenz in der Debatte stehen diese rechtliche Stellungnahmen rechts in der Downloadbox allen Interessierten online zur Verfügung. Gemäß § 17 Absatz 2 Abstimmungsgesetz erfolgt die Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragten rechtlichen Einschätzungen greifen dieser Prüfung nicht vor. Download
Rechtliche Stellungnahmen
zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin |