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WohnungsbestandFörderung der sozialgerechten energetischen Modernisierung von Mietwohnraum (Soziale Wohnraummodernisierung 2023 – SWM 2023)![]() Foto: Erik-Jan Ouwerkerk ProjektaufrufDas Land Berlin hat sich mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da rund zwei Fünftel der Berliner CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor zurückzuführen sind, spielen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandssanierung eine maßgebliche Rolle zur Klimazielerreichung. Mit dem Projektaufruf im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land Berlin die energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen und sichert gleichzeitig deren Bezahlbarkeit durch die Vergabe von Zuschüssen sowie die Festlegung von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Für den Projektaufruf stehen rd. 70 Mio. Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung. Eckpunkte der Förderung
Mietpreis- und BelegungsbindungenDie Bindungen sind abhängig vom mietrechtlichen Status der Bestände vor der Maßnahme.
VerfahrenAnträge auf Förderung sind frühzeitig (vor Baubeginn) bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zu stellen. Die IBB bearbeitet die Anträge und legt diese dem Bewilligungsausschuss zur Entscheidung vor. Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Förderempfänger den Fördervertrag ab, in dem die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen geregelt werden. Download SWM 2023 (pdf; 388 KB)
Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zum Erhalt preisgünstigen Wohnraums im Rahmen der energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin (Soziale Wohnraummodernisierung 2023 - SWM 2023) Weitere Programme der IBB zur klima- und demografiegerechten BestandsentwicklungUm die klimapolitischen Ziele Berlin und der demografischen Bevölkerungsentwicklungen gerecht zu werden, fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bereits seit 2009 Investitionen von Immobilieneigentümer*innen in energieeinsparende, CO2-mindernde, sowie altersgerechte Modernisierungsmaßnahmen. Mit den Programmen IBB Energetische Gebäudesanierung und IBB Altersgerecht Wohnen der Investitionsbank Berlin (IBB) können anhand einer Zinssubventionierung des Landes Berlin attraktive, zinsgünstige Darlehen in Ergänzung einschlägiger Darlehensprogrammen der KfW angeboten werden. Das Programm IBB Wohnraum modernisieren schließt die Maßnahmenlücke zwischen den gesetzlichen Anforderungen (z.B. GEG) und den weit über diese gesetzlichen Standards hinausgehenden Anforderungen der KfW-Programme. Mit dem Programm ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung werden Eigentümer*innen von Wohnimmobilien mit Energiegutachten und individueller Energieberatung bei der Gestaltung ihrer Vorhaben unterstützt. Konkrete Bedingungen können den Darstellungen der IBB entnommen werden. IBB FörderprogrammeKontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Thomas Thrun, IV A 2 Tel: 030 / 90139-4762 E-Mail: Thomas.Thrun@senstadt.berlin.de |