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WohnungsbestandFörderung Eigentumserwerb Selbstnutzer![]() Foto: Fotolia / arto Mieterhaushalte mit begrenztem Einkommen, deren Wohnung in eine Eigentumswohnungsumgewandelt wurde, werden beim Erwerb ihrer Wohnung bei der Finanzierung anteilig vom Land Berlin durch ein zinsloses Eigenkapitalersatz-Darlehen unterstützt. Das Darlehen kann nachrangig besichert werden, sodass im Rahmen der erforderlichen Gesamtfinanzierung des Kaufs weitere Darlehen in besser gesicherten Beleihungsräumen (mit vergleichsweise günstigen Konditionen) realisiert werden können. Die Förderkonditionen sind in den Eigenkapitalersatzdarlehen-Vorschriften bestimmt. Wesentliche Punkte der Förderung sind:
Die Einhaltung der Einkommensgrenzen ist über eine vom zuständigen Wohnungsamt erteilte Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 WoFG oder einen gültigen Wohnberechtigungsschein nachzuweisen; eine Orientierung, ob das persönliche Einkommen maximal 180 % der Einkommensgrenzen des Bundes entspricht, kann mittels des Wohnberechtigungsschein-Rechners gewonnen werden. Download
Verwaltungsvorschriften über Eigenkapitalersatzdarlehen für Mieterhaushalte umgewandelter Wohnungen (Eigenkapitalersatzdarlehen-Vorschriften)
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Frau Jayasuriya Tel.: 030 90139-4792 E-Mail: Tushara.Jayasuriya@senstadt.berlin.de |