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Mieten-ServiceMietzuschuss in Sozialwohnungen in Berlin![]() Kindl-Gelände Neukölln; Luftbild: Dirk Laubner Alle Berliner Mieterhaushalte in Sozialwohnungen erhalten auf Antrag einen Mietzuschuss zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung, wenn folgende wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Mietzuschuss senkt die Mietbelastung auf ein angemessenes Maß. Beispiel:Die Bruttowarmmiete für eine 50 m2 große Sozialwohnung beträgt 350 € und das anrechenbare monatliche Einkommen 1.000 €. Es werden 50 € monatlich als Mietzuschuss gewährt (350 € - 1.000 € x 30 %).Mietzuschuss wird gemäß § 2 Absatz 2 WoG Bln für die angemessene Wohnfläche gewährt. Gestaffelt nach der Überschreitung der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG wird der Mietzuschuss begrenzt auf
Insgesamt darf der Mietzuschuss die Hälfe der Bruttowarmmiete für die angemessene Wohnfläche nicht übersteigen. Mietzuschuss wird ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der unterschriebene Antrag vorliegt. Regelmäßig kann er für zwei Jahre gewährt werden. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Anspruchsvoraussetzungen erneut nachweisen, wenn Sie weiterhin Mietzuschuss beanspruchen. Beratung
Haben Sie Fragen zur Beantragung von Mietzuschuss oder wollen nähere Informationen?
Investitionsbank Berlin (IBB) Mietzuschuss Bundesallee 210 10719 Berlin E-Mail: mietzuschuss@ibb.de Für ein persönliches Beratungsgespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Antrag stellen
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Mietzuschuss Bundesallee 210 10719 Berlin Service
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