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Berliner MietfibelWohnberechtigungsschein (WBS)
Anspruch auf einen WBS haben grundsätzlich Haushalte, deren Einkommen die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Antragsberechtigt sind nach § 27 Absatz 2 Satz 2 WoFG Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen nach § 18 WoFG auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Für den Bezug fast aller Sozialwohnungen ist ein "normaler" WBS erforderlich. Dieser WBS besagt, dass die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um höchstens 40 Prozent überschritten wird. Es gelten nach Haushaltsgröße folgende Einkommensgrenzen:
Seit dem Wohnungsbauprogrammjahr 2015 werden Sozialwohnungen zum Teil auch mit einkommensorientierten Zuschüssen gefördert. Um eine mit einkommensorientierten Zuschüssen geförderte neue Sozialwohnung beziehen zu können, müssen zumindest folgende höhere Einkommensgrenzen (§ 9 Absatz 2 WoFG + 60 %) für die entsprechende WBS-Gewährung eingehalten werden:
Ein weiterer Teil mittlerweile fertiggestellter bzw. zukünftig fertiggestellter Sozialwohnungen kann auch mit einem Einkommen bezogen werden, das die Einkommensgrenzen aus § 9 Absatz 2 WoFG um bis zu 80 % überschreitet. Diese höhere Einkommensgrenze gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Ein weiterer kleinerer Teil zukünftig fertiggestellter Sozialwohnungen soll darüber hinaus auch mit einem Einkommen bezogen werden können, das die Einkommensgrenzen aus § 9 Absatz 2 WoFG um bis zu 120 % überschreitet.
Bitte beachten Sie, dass diese Wohnungen, die im Rahmen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 entstehen, erst noch gebaut werden. Die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen für diese Wohnungen wird erst zeitnah zu den ersten Fertigstellungen möglich sein, weil ansonsten vorher ausgestellte WBS, die eine Gültigkeit von zwölf Monaten haben, ins Leere laufen würden. Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie überschläglich mit Hilfe des WBS-Rechners (Abfrage-Formular) prüfen oder Sie rechnen selbst: Der Berechnung ist das jährliche Bruttoeinkommen (auch z.B. Lohnersatzleistungen, Krankengeld) zu Grunde zu legen, das in den 12 Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist, ggf. kann vom Einkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung ausgegangen werden. Zum Einkommen zählt nicht das gesetzliche Kindergeld. Je nach Einkommensart können nun die unterschiedlichen Pauschalbeträge für Werbungskosten oder ggf. darüber hinausgehende Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Arbeitnehmer kann z.B. den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 € jährlich absetzen. Von der so ermittelten Zwischensumme können jeweils bis zu 10% abgezogen werden, wenn
Nach den Abzügen sind ggf. noch folgende Freibeträge abzusetzen:
Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens wurde vereinfacht dargestellt. Die genaue Einkommensermittlung nimmt Ihr Bezirksamt nach Antragstellung vor. Die Antragsformulare für einen WBS sind hier abrufbar oder beim bezirklichen Bürgeramt erhältlich. Wie groß darf eine Sozialwohnung sein?Grundsätzlich gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Einem Ehepaar mit drei Kindern steht daher maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu. Abweichend dürfen seit dem 1. Mai 2018 an Einzelpersonen auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche bis zu 50 m² überlassen werden.Im Einzelfall kann wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse oder zur Vermeidung besonderer Härten zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden. Hier sind einige Beispiele genannt:
![]() Wann wird ein "WBS mit besonderem Wohnbedarf" anerkannt?Es gibt Sozialwohnungen, die nur an WBS-Inhaber mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Ein besonderer Wohnbedarf kann, soweit der Wohnungssuchende seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist, z.B. anerkannt werden, wenn:
Wo und wie beantrage ich den WBS?Den ausgefüllten WBS-Antrag mit den notwendigen Unterlagen senden Sie bitte an das bezirkliche Bürgeramt oder Wohnungsamt. Zuständig ist der Berliner Bezirk, in dem Sie gemeldet sind. Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Wohnungsamt Ihrer Wahl. Der erteilte WBS gilt dann für ganz Berlin.Damit Ihr WBS-Antrag schnell bearbeitet werden kann, reichen Sie bei Ihrem bezirklichen Bürger- oder Wohnungsamt bitte Folgendes ein: Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (BauWohn 502) mit folgenden Anlagen
Mit dem WBS auf WohnungssucheMit dem Wohnberechtigungsschein in Händen kann man sich um eine Wohnung bewerben. Wo in unserer Stadt Sozialwohnungen frei sind, ist unter anderem aus dem Internet oder dem Anzeigenteil der Tageszeitungen (vor allem in der Samstagsausgabe) zu erfahren.Viele Berliner Wohnungsunternehmen bieten im Internet einen Abfrageservice mit vermietbaren Wohnungen an. In den Angeboten der Wohnungsunternehmen ist grundsätzlich auch vermerkt, ob Sie z.B. einen WBS benötigen. Wird die Wohnung nur an WBS-Inhaber überlassen, müssen Sie selbstverständlich im Besitz eines gültigen und passenden WBS sein. |