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Berliner MietfibelZulässige Miethöhe – Mieterhöhungen
Das Mietpreisrecht, welches die Frage nach der zulässigen Miethöhe beantwortet und die einzelnen Mieterhöhungsmöglichkeiten regelt, ist je nach Wohnungsart unterschiedlich:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), hier insbesondere die §§ 556 bis 561 BGB, gelten für alle nicht preisgebundenen Wohnungen. Bei den bis zum Jahr 2002 geförderten „alten“ Sozialwohnungen sind das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), die Neubaumietenverordnung (NMV) und die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) maßgeblich. Sonderregelungen gelten schließlich noch für seit 2015 neu errichtete Sozialwohnungen und teilweise bei öffentlich geförderten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. ![]() |