Register über korruptionsauffällige Unternehmen (Korruptionsregister)
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Gesetz
Erstes Gesetz zur Änderung des Korruptionsregistergesetzes
Verordnung über das automatisierte Abrufverfahren beim Register über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregisterverordnung – KRV) vom 15. Februar 2011
Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 12/2006:
Rundschreiben SenStadt VI A 4/2009:
Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 2/2011:
Rundschreiben SenStadt V M Nr. 6/2016:
Antrag auf Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin
Meldung nach § 4 (Mitteilungspflicht) des Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin
Abfrage nach § 6 / Auskunft nach § 7 des Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin
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