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Formular-Center - Bereich BauenBerliner BauaufsichtWichtige Informationen zu den Formularen der Berliner BauaufsichtFür die nicht verfahrensfreien Vorhaben nach der Bauordnung für Berlin finden am Bau Beteiligte hier die erforderlichen Formulare der Berliner Bauaufsicht. Die Formulare sind aufgrund § 1 Abs. 3 der Bauverfahrensverordnung verbindlich für bauaufsichtliche Verfahren zu verwenden. Sollte für Ihr spezielles Anliegen kein Formular vorhanden sein, werden Ihre formlosen Dokumente gern entgegengenommen (Dies gilt insbesondere für: Bau- und Betriebsbeschreibungen, Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung u.a.). Wir sind bemüht, "fremde" Formulare anderer Behörden und Dienststellen, die von am Bau Beteiligten im Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren regelmäßig vorgelegt werden müssen, aufzulisten und entsprechend zu verbinden. Diese finden Sie unter der Rubrik Baunebenrecht. Die Aufstellung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind immer die aktuellen Formulare von dieser Seite zu verwenden. Bei gewerblicher Nutzung bitten wir Sie, einen Link auf unsere Seite zu verwenden. Für den Fall der Weiterverwendung der Formulare sind die nach § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) entsprechend anzuwendenden urheberrechtlichen Bestimmungen über das Änderungsverbot und über die Quellenangaben zu beachten (§§ 62 und 63 UrhG). Die Aktualisierung der Formulare erfolgt fortlaufend. Formulare, die nach Inkrafttreten einer neuen oder geänderten Rechtsvorschrift ggf. noch nicht aktualisiert wurden, sind weiterhin zu verwenden und auf dem Ausdruck handschriftlich anzupassen. Bitte beachten Sie für Ihre Anträge die Bauverfahrensverordnung und nutzen Sie den Leitfaden zum Baunebenrecht, um zu prüfen, ob Ihr Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.Bauanträge ONLINE – PilotverfahrenAb sofort können Bauanträge in folgenden Bezirken bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung ONLINE gestellt werden:
Liegt Ihr geplantes Bauvorhaben in einem dieser Bezirke bzw. in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung, können Sie mit Hilfe eines Online-Formular-Assistenten Ihren Antrag einreichen. Wählen Sie dazu den entsprechenden Assistenten aus. Weitere Erklärungen erhalten Sie auf der Startseite des jeweiligen Assistenten. Beachten Sie bitte, dass auch weiterhin Antragsunterlagen in Papier eingereicht werden müssen. Ihr Antrag gilt beim Bauaufsichtsamt erst dann als eingegangen, wenn das unterschriebene Antragsformular und die dazu gehörenden Bauvorlagen/Unterlagen in Papier dort vorliegen. Bauantrag und BaudurchführungAntrag Baugenehmigung (nur für Sonderbauten)
Bauaufsicht 100, für Vorhaben nach § 64 BauO Bln Antrag Vereinfachte Baugenehmigung
Bauaufsicht 101, für Vorhaben nach § 63 BauO Bln Vorlage Genehmigungsfreistellung
Bauaufsicht 102, für Vorhaben nach § 62 BauO Bln Antrag Vorbescheid
Bauaufsicht 103a, Antrag nach § 75 Abs. 1 BauO Bln Antrag Planungsrechtlicher Bescheid
Bauaufsicht 103b, Antrag nach § 75 Abs. 2 BauO Bln Anzeige Beseitigung von Anlagen
Bauaufsicht 104a, Anzeige nach § 61 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln Antrag Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum
Bauaufsicht 104b, Antrag nach § 63 b BauO Bln Antrag Vereinfachte Baugenehmigung Werbeanlagen
Bauaufsicht 105, Antrag nach § 63 a BauO Bln Nachreichen von Bauvorlagen
Bauaufsicht 109, Nachreichen von Bauvorlagen und/ oder Unterlagen Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung
Bauaufsicht 112, Anzeige nach § 83 BauO Bln Baubeginnanzeige
Bauaufsicht 114, Anzeige nach § 72 Abs. 1 BauO Bln Ermittlung der Herstellungskosten nach DIN 276
Bauaufsicht 117 Übereinstimmungserklärung elektronische Bauvorlagen
Bauaufsicht 118 Hinweis: Formular entfällt, die Übereinstimmung ist nunmehr auf Verordnungsebene in § 13 BauVerfV (= Übereinstimmungsgebot) geregelt. Mitteilung Bestellung/Wechsel Bauleiter/in
nach § 53 Abs. 1 BauO Bln Bauaufsicht 119, Mitteilung Bauleiter/in Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung
![]() Bauaufsicht 140 Zustimmungsverfahren nach § 77 BauO Bln |