Molkenmarkt
Bebauungsplanung
Kreuzungsbereich am Molkenmarkt, 2019
© DSK GmbH / S. Steinberg im Auftrag von SenStadtWohn
Mit dem Bebauungsplan 1-14 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende städtebauliche Neustrukturierung in Annäherung an den historischen Stadtgrundriss und eine Aufwertung des Molkenmarkts geschaffen. Die Rückgewinnung von Bauflächen für ein urbanes Stadtquartier erfordert die Verlegung des Straßenzuges Mühlendamm–Molkenmarkt–Grunerstraße. Der Bebauungsplan besteht deshalb aus zwei Blättern, der Planzeichnung des Bebauungsplans mit den städtebaulichen Festsetzungen für das Quartier (Blatt 1) und einer Planzeichnung mit planfeststellungsersetzenden Festsetzungen für den Hauptstraßenzug (Blatt 2).
Das Abgeordnetenhaus hat dem Bebauungsplan am 12.05.2016 zugestimmt. Mit der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 29.09.2016 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgestellt, da das Abgeordnetenhaus von Berlin das Quartier Molkenmarkt zum Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) erklärt hat.
Der Bebauungsplan 1-14 trifft Festsetzungen im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB, insbesondere zu künftigen Baugebieten und ihrer Bebaubarkeit, zu öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung sowie zu Flächen für den Gemeinbedarf und öffentlichen Grünflächen.
Als Art der baulichen Nutzung werden Kerngebiete nach § 7 Baunutzungsverordnung, Mischgebiete nach § 6 Baunutzungsverordnung und allgemeine Wohngebiete nach § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Zwischen Kloster- und Littenstraße wird eine Fläche für den Gemeinbedarf gesichert, um den Bau einer Schule zu ermöglichen.
An der Kirchenruine in der Klosterstraße wird eine gewidmete Grünanlage zum Teil als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung einer öffentlichen Parkanlage gesichert. Ergänzend wird westlich der Klosterstraße eine weitere öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Vor dem Alten Stadthaus ist ein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, um einen angemessenen Vorplatz des Baudenkmals mit repräsentativer Funktion zu gewährleisten. Eine dementsprechende Festsetzung sichert auch die öffentliche Zugänglichkeit des Großen Jüdenhofs. Mit Gehrechten zu belastende Flächen innerhalb der Baugebiete ergänzen das öffentliche Wegesystem.
Planzeichnung des Bebauungsplans 1-14 (Blatt 1), am 29.09.2016 in Kraft getreten
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