Archiv: Leipziger und Potsdamer Platz
Koordinierungs-Bebauungsplan
Ausschnitt aus dem Koordinierungs-Bebauungsplan (festgesetzt am 26.06.1994)
Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Arbeit des Wettbewerbssiegers von 1991 (Büro Hilmer und Sattler) wurde mit dem Senatsbeschluss vom 10. Dezember 1991 das Verfahren für einen Koordinierungs-Bebauungsplan als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.
Mit der Festsetzung dieses koordinierenden Bebauungsplanes II-B 5 am 28. Juni 1994 entstand einheitliches Planungsrecht. Er ist als Grundlage für die verschiedenen Projekte der einzelnen Investoren zu sehen und enthält ordnende Festsetzungen über den Verlauf der öffentlichen Straßen und Zufahrten, Bahnflächen und Tunneltrassen, die Versorgung mit öffentlicher Infrastruktur, die generelle öffentliche und private Nutzungsstruktur und die Bauflächen.
Das Maß der Nutzung, die Baukörperstellung, -ausbildungen und -höhen und die internen Erschließungsflächen sind Inhalt der nachfolgenden qualifizierten Bebauungspläne, die je nach Entwicklungstempo der Investorenprojekte einzeln von den Bezirken Mitte und Tiergarten festgesetzt wurden. Für den Leipziger Platz hat der Senat am 19. Dezember 2000 die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festgestellt. Somit erfolgt die Erarbeitung der Bebauungspläne I-15a, I-15b und I-16 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Bebauungspläne I-15a und I-16 wurden 2006 festgesetzt. Es handelt sich somit um ein zweischichtiges Verfahren.
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